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"Familien" GmbH Gesellschafter/Geschäftsführer - Pflichtversichert?

von Kiki02.02.2010 | 20:36
1829 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 13 Jahren in der GmbH meines Vaters angestellt. Seit nunmehr 10 Jahren mit einem Anteil von 20 % auch Gesellschafter dieser GmbH. Weitere Gesellschafter und bisheriger alleiniger Geschäftsführer ist mein Vater mit 60 % Anteile, sowie meine Schwester mit ebenfalls 20 % Anteile. Da mein Vater sich aufgrund seines Alters zur Ruhe setzen will, soll ich die Tätigkeit des Geschäftsführers übernehmen. Vorab möchte ich klären, ob ich trotz dieser Konstellation weiterhin pflichtversichert bin? Möchte ungern die „soziale Sicherheit“ aufgeben. Lt. Gesellschaftsvertrag ist der Geschäftsführer nach § 181 BGB befreit. Sperrminorität liegt nicht vor. Arbeitszeit, -ort etc. können nicht frei gewählt werden, was in einem Anstellungsvertrag geregelt sein wird. Spezielle Branchenkenntnisse als einziger Gesellschafter sind nicht gegeben. (Mein Vater wird es sich trotzdem nicht nehmen lassen, „rein zu reden“.) Kann man anhand eines Statusfeststellungsverfahren vorab des Anstellungsvertrages als Geschäftsführer prüfen lassen, ob eine Pflichtversicherung vorliegt und wenn ja, welche Unterlagen sind erforderlich? (GSF- Vertrag wurde ja noch nicht abgeschlossen.) Wie lange dauert diese Prüfung? Gibt es Anlaufstellen bei der BfA, die eine persönliche, unverbindliche Beratung anbieten? Sind gegebenenfalls weitere Angaben erforderlich, werde ich diese schnellstmöglich beantworten. Ich bedanke mich bereits vorab für Ihre Hilfe.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie müssen den Vordruck V 027 (Antrag auf Statusfeststellungsverfahren)ausfüllen. Dort sind alle benötigten Fragen zu beantworten. Der Rest läuft dann von selbst.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie Müssen den Vordruck V 027 (Antrag auf Statusfeststellungsverfahren) ausfüllen; der Rest läuft dann, wie von selbst.

3 Antworten

-_-am 03.02.2010 | 01:39
Dazu gibt es den Fragebogen C3001. Dieses Formular ist für ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV vorgesehen (obligatorisches Statusfeststellungsverfahren) und für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH zu verwenden. Üblicherweise wird dieses Formular von den Einzugsstellen (Krankenkasse) verschickt, wenn die DEÜV-Anmeldung einer Beschäftigung als Gesellschafter-Geschäftsführer dort eingeht. Sie können es auch bei der DRV unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/… einsehen oder herunterladen. Alle Formulare zur Statusfeststellung unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
Oliver Volkam 03.02.2010 | 10:28
Sehr geehrte Frau Kiki, es ist auch möglich, daß Sie bereits jetzt keinen Anspruch auf Leistungen haben, obwohl Sie Sozialversicherungsbeiträge abführen. Um Rechtssicherheit zu erlangen, ist ein Statusfeststellungsverfahren für Ihre Tätigkeit durchzuführen. Da das Foramular der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Laien nicht selbst erklärend ist, raten wir dafür professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Oliver Volk www.partnerco.org
B´sonam 03.02.2010 | 10:42
Und das tun sie natürlich nur aus purer Nächstenliebe und absolut kostenfrei, oder ?
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