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Experten-Antwort

Familienorientierte Rehabilitation - Entgeltfortzahlung

von Mikel24.07.2024 | 11:57
1814 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird bei einer familienorientierten Rehabilitation für z. B. den Vater des Kindes durch den Arbeitgeber Entgeltfortzahlung geleistet oder muss unbezahlter Sonderurlaub beantragt werden, und der Kostenträger übernimmt den Verdienstausfall?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mikel,

 

bei dieser Form der Reha ist der Arbeitgeber in der Regel nicht verpflichtet, eine Entgeltfortzahlung zu leisten. Stattdessen muss in den meisten Fällen unbezahlter Sonderurlaub genommen werden. Der Verdienstausfall kann teilweise durch den Leistungsträger, wie die Krankenkasse ersetzt werden.

 

Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu klären und gegebenenfalls den Antrag auf unbezahlten Urlaub zu stellen. Außerdem empfehlen wir, sich Rat zum Thema familienorientierte Reha bei den relevanten Stellen und möglichen Leistungsträgern vorab einzuholen.

 

Dies können folgende Stellen sein :

 

1. Krankenkassen : Ihre Krankenkasse kann Ihnen detaillierte Informationen zu den Leistungen und dem Antragsverfahren geben. Sie können auch Auskunft über mögliche Kostenübernahmen und Zuzahlungen geben.

 

2. Deutsche Rentenversicherung : Sie bietet umfassende Informationen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, einschließlich der familienorientierten Reha. Hier können Sie auch Antragsformulare und Beratung ehalten. Wir empfehlen Ihnen daher auch, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre Situation zu klären.

 

3. Reha-Einrichtungen : Viele Reha-Kliniken bieten spezifische Programme für familienorientierte Rehabilitation an.

 

Jedenfalls ist es immer eine gute Idee, sich bei mehreren Stellen zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

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2 Antworten

Schadeam 24.07.2024 | 12:28
Das soll der Vater doch morgen seinen Arbeitgeber fragen ob der ihm den Lohn weiterzahlt oder nicht.
Fliederam 25.07.2024 | 05:52
Das ist davon abhängig, ob z.B. der Vater einen eigenen Rehaanspruch hat (= Entgeltfortzahlung oder Übergangsgeld) oder als Begleitperson mit fährt. Als Begleitperson sollte regelmäßig der Verdienstausfall im Rahmen der Haushaltshilfe erstattet werden können.
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