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Experten-Antwort

Fangprämie anrechenbar?

von Claudia16.02.2012 | 08:22
1596 Ansichten
5 Antworten
Liebes Expertenteam, ich möchte gern wissen, ob Fangprämien (gezahlt während der Tätigkeit als Matrose, Fischfang) zu DDR-Zeiten der Rentenversicherungspflicht unterlagen, d.h. können diese leistungsabhängigen Prämien heute zusätzlich im Versicherungskonto angerechnet werden? Die Fangprämien wurden nicht im Sozialversicherungsausweis eingetragen, die Höhe der Zahlung ist aber nachweisbar. Danke für Ihre Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.02.2012 | 11:04

Fangprämien, die an das fahrende Personal der VE Fischfangbetriebe gezahlt wurden, waren beitragspflichtig. Folglich sind sie auch bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen. Aufgrund der SV-Pflicht wäre die Prämie jedoch im SV-Ausweis einzutragen gewesen. Es ist also möglich, dass Sie nachweisen müssen, dass die Prämie nicht bereits im bescheinigten Verdienst des SV-Ausweises enthalten ist.

4 Antworten

Unverständnisam 16.02.2012 | 10:41
Was soll denn noch alles aus DDR-Zeiten ohne eigene Beitragszahlungen für eine BRD-Rente angerechnet werden??? Die ----- Forderungen nehmen kein Ende. Wer soll das denn alles bezahlen? Die, die früher treu und brav ihre Beiträge bezahlt haben (mußten) und heute keinerlei Rechte auf obskure Sonder-Renten der verschiedensten Art haben !!! Das nennt man Solidarität! Danke.
W*lfgangam 16.02.2012 | 23:24
Unverständnis schrieb

Herr Wolfgang,

wenn Sie langsam anfangen würden

Richtig Deutsch in Wort und Schrift zu lernen

sich klar, verständlich und vernünftig auszudrücken

anzuerkennen, daß es auch noch andere Meinungen als Ihre gibt

nicht immer Ihre anscheinend latend vorhandene Alkohol- und Biersucht immer auch auf andere zu übertragen

nicht immer jeden anderen für blöd und dumm zu halten ( nur weil er anders denkt als Sie)

sich Ihre Selbstüberschätzung abzugewöhnen

mit der Erkenntnis zu leben, daß es neben Ihnen noch andere Menschen und Meinungen gibt

dann könnte man sich sogar dazu herablassen Ihre "Beiträge" zumindest anzusehen und evtl. auch ernstzunehmen.

Ein guter Rat:

Entspannen Sie sich, bleiben Sie cool, behalten Sie Ihre Einstellung (vermutlich sind Sie Beamter), lassen Sie aber auch anderen Ihre Meinung. Werden Sie doch etwas toleranter und widerstehen Sie doch endlich Ihrer Sucht, immer und überall "Ihren Senf dazugeben zu müssen.

Leben Sie wohl.

Ade.

...so schnell und deutliche kann man dem eigenen Namen nun wirklich zum Un-Verständnis verhelfen ;-) Danke für Ihren Beitrag - zeigt er doch, das Rechtsverständnis in der Materie als solches und Sofa-Bierchen nicht immer zusammen blubbern ... Bitte-ein Bit mehr davon - mit Ihren Statements erhellen Sie die 'Ursula' in Längen um die Kombi-Rente ;-) Gruß w. ...Sachbezogen - Fangprämie ...nun, vielleicht werfen Sie vor dem nächsten Kronkorkenplopp einfach mal - die Suchmaschine Ihrer Wahl an, was hier rein rechtlich relevant nachgefragt wird - wenns nicht zu un-verständlich ist ;-) (gut, das Red. hier inzwischen allen 'Müll' entfernt - auch diesen ;-)
Unverständnisam 17.02.2012 | 12:25
Herr Wolfgang, wenn Sie langsam anfangen würden Richtig Deutsch in Wort und Schrift zu lernen sich klar, verständlich und vernünftig auszudrücken anzuerkennen, daß es auch noch andere Meinungen als Ihre gibt nicht immer Ihre anscheinend latend vorhandene Alkohol- und Biersucht immer auch auf andere zu übertragen nicht immer jeden anderen für blöd und dumm zu halten ( nur weil er anders denkt als Sie) sich Ihre Selbstüberschätzung abzugewöhnen mit der Erkenntnis zu leben, daß es neben Ihnen noch andere Menschen und Meinungen gibt dann könnte man sich sogar dazu herablassen Ihre "Beiträge" zumindest anzusehen und evtl. auch ernstzunehmen. Ein guter Rat: Entspannen Sie sich, bleiben Sie cool, behalten Sie Ihre Einstellung (vermutlich sind Sie Beamter), lassen Sie aber auch anderen Ihre Meinung. Werden Sie doch etwas toleranter und widerstehen Sie doch endlich Ihrer Sucht, immer und überall "Ihren Senf dazugeben zu müssen. Leben Sie wohl. Ade.
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