Hallo Chris,
eine geringfügige Beschäftigung ist kein Ausschlussgrund für eine bewilligte Reha-Maßnahme. Wie sich die Aufnahme dieser Beschäftigung auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld hat, muss beim jeweiligen Träger erörtert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Was würde denn Ihr Arbeitgeber sagen, wenn sein kranker Mitarbeiter im Minijob fit ist?
Warum nicht einen regulären Arbeitsversuch starten, oder eine stufenweise Eingliederung durch die Krankenkasse?
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