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Experten-Antwort

Fast 6 Monate Wartezeit bis zum Rehabeginn - kann ich bis dahin eine geringfügige Beschäftigung ausüben?

von Chris26.11.2024 | 18:10
236 Ansichten
4 Antworten
Hallo und einen schönen guten Abend! Ich bin nun seit Anfang Mrz diesen Jahres krankgechrieben und beziehe Krankengeld. Auf Ärztlichen Rat habe ich mich für eine Rehabehandlung entschlossen und einen solchen Antrag gestellt. Leider ist es nun so, dass ich fast 6 Monate bis zum Beginn der Rehabehandlung abzuwarten habe. Langsam aber sicher fällt mir nun zu Hause die Decke auf den Kopf: Der Keller ist ausgemistet, die Wohnung aufgeräumt, das Fahrrad repariert, der Computer neu aufgesetzt, die Bilder durchsortiert, usw usw. Kurz: Ich brauche ganz dringend eine Beschäftigung oder einen schnelleren Termin für die Rehabehandlung. Rumsitzen und Däumchen drehen ist nun wirklich nicht mein Ding und ich bin echt geschockt gewesen, dass das überhaupt solange Wartezeit hat. Leider weiß ich nicht genau wie das nun rechtlich aussieht. Ich würde sehr gerne bis zu der Reha Behandlung einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Zur Zeit erhalte ich Krankengeld. Klar ist, wenn ich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe dass ich dann ALG1 erhalte. Nur kann mir dass dann versagt werden weil ich ja noch nicht wirklich beruflich fit bin? Meine Frage wäre nun: Darf ich das überhaupt? Im weiteren würde ich gerne wissen ob dass evtl Versagensgründe für eine Reha wären wenn ich jetzt einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe? Kann mir das irgendwie negativ ausgelegt werden? Ich wäre für Antworten sehr dankbar!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.11.2024 | 11:33

Hallo Chris,

 

eine geringfügige Beschäftigung ist kein Ausschlussgrund für eine bewilligte Reha-Maßnahme. Wie sich die Aufnahme dieser Beschäftigung auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld hat, muss beim jeweiligen Träger erörtert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam

3 Antworten

Rehaam 26.11.2024 | 19:04
Was Leistungen der Krankenkasse angeht, wenden Sie sich an die Krankenkasse, bei Arbeitslosengeld an die AfA. Das ist kein rentenrechtliches Thema. Eine geringfügige Beschäftigung ist allerdings kein Grund für eine Ablehnung der zugesagten Reha.
Schadeam 27.11.2024 | 07:48
Was würde denn Ihr Arbeitgeber sagen, wenn sein kranker Mitarbeiter im Minijob fit ist? Warum nicht einen regulären Arbeitsversuch starten, oder eine stufenweise Eingliederung durch die Krankenkasse?
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