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Experten-Antwort

Fehldiagnose in der Reha

von Sabine***02.11.2016 | 12:43
3081 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich war wegen chronischer Schmerzen und depressiven Verstimmungen, sowie einer Sozialphobie in einer psychosomatischen Klinik zur Reha. Dabei mir auf starke orthopädische Probleme bestehen, Blockaden im Bereich der HWS und BWS comedy chirotherapeutische gelöst werden und sowie die Versorgung mit schmerzstillenden spritzen. Die die Klinik war nicht für orthopädische Behandlung ausgelegt. Ich habe während des Aufenthalts von drei Wochen in der Klinik höllische Schmerzen durchlebt natürlich hat sich dies auf meinen Gemütszustand niedergeschlagen. Ich musste mir selbstständig einen Chirotherapeuten suchen damit ich mich wieder richtig bewegen konnte. In der Klinik fehlte es an Verständnis für Schmerzen und die damit verbundenen Stimmungsschwankungen zudem war kein Schmerztherapeut im Haus. Ich wurde mit einer völlig anderen Diagnose Entlassung, mit der ich überhaupt nicht einverstanden bin und ich denke dass sie auch nicht zu mir passt. Eine kombinierte Persönlichkeitsstörung damit ich eine ambulante Therapie beantragen könnte und nicht ohne therapeutische Hilfe dastehe so wurde mir das erklärt. Auf meine Schmerzen wurde überhaupt nicht eingegangen und überhaupt nicht berücksichtigt. Zudem wurde ich im Vorfeld auch nicht darüber aufgeklärt dass es keine orthopädische Versorgung während der Reha geht. Ich möchte gerne diese Diagnose beim Rententräger wieder löschen lassen da ich mit dieser Diagnose nichts anfangen kann und auf Grundlage einer solchen Aussage auch keine Therapie in Anspruch nehmen möchte. Und ich möchte auch nicht als arbeitsunfähig eingestuft werden zumal ich arbeitsfähig gekommen bin und auf den psychologischen Hintergrund, der kombinierte Persönlichkeitsstörung auch nicht mehr für arbeitsfähig erklärt worden bin. Ich habe die Pflege meiner Oma, Pflegestufe 2, zusammen mit dem Pflegedienst täglich übernommen und möchte dies auch weiter ausüben, mit dieser Aussage ist das ja wohl kaum möglich. Bitte geben Sie mir eine Hilfestellung wie ich dieses umsetzen kann.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.11.2016 | 15:37

Guten Tag Sabine ***,

die Aussagen in dem Entlassungsbericht zu Ihrer Rehabilitationsmaßnahme, insbesondere zu den Diagnosen bzw. zur Arbeitunfähigkeit, wurden vom ärztlichen Personal in der Rehabilitationsklinik getroffen. Eine Aussage dazu, ob und inwieweit eine Änderung dieser Inhalte möglich ist, kann in diesem Forum nicht getroffen werden.

Dazu sollten Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden, wenn dieser die Rehabilitationsmaßnahme bewilligt hat und dafür die Kosten trägt. Dorthin sollten Sie auch Ihre kritischen Anmerkungen bzw. Ihre Beschwerde hinsichtlich der Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme weitergeben.

Alternativ können Sie dafür auch im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle die Unterstützung durch eine Beraterin / einen Berater in Anspruch nehmen.

Die nächstgelegene Beratungsmöglichkeit können Sie über das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung ermitteln:

Die Aussagen in dem Entlassungsbericht zu Ihrer Rehabilitationsmaßnahme haben keinen Einfluss auf die nicht-erwerbsmäßige Pflege Ihrer Großmutter. Sollten für Sie aufgrund dieser Pflegetätigkeit Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, stünde dieser Versicherungspflicht als Pflegeperson nur eine mehr als 30 Stunden pro Woche ausgeübte Beschäftigung / selbständige Tätigkeit oder die tatsächliche Unterbrechung der Pflege entgegen. So kann diese Versicherungspflicht beispielsweise auch parallel zum Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung eintreten oder fortbestehen.

4 Antworten

Herz1952am 02.11.2016 | 12:54
Fast jeder Mensch mit einer kombinierten Persönlichkeitsstörung will dies nicht wahrhaben und denkt er hätte andere gesundheitliche Probleme. Fragen Sie mal in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik bei den Patienten nach, wer tatsächlich krank ist. Nicht ein einziger wird sich melden... :-)
Rentensputnikam 02.11.2016 | 13:21
Teilen Sie Ihr in der Reha Erlebtes und Ihre Bedenken schriftlich Ihrem zuständigen Rententräger mit. Dieser wird dann prüfen, inwieweit Ihrem Anliegen zugestimmt werden kann und ob z.B. eine Änderung Ihres Gutachtens möglich ist. MfG
Schadeam 02.11.2016 | 13:22
welche Diagnosen richtig und welche möglicherweise falsch sind, klären Sie bitte mit Ihrem med. Betreuungspersonal. Ihre Oma zu pflegen verbietet Ihnen keiner, egal welche Krankheit Sie haben oder auch nicht.
???am 02.11.2016 | 13:21
Warum sollten Sie Ihre Großmutter nicht pflegen können/dürfen? Darauf hat doch die Diagnose gar keinen Einfluss. Es gibt sogar Menschen, die sind nicht nur arbeitsunfähig sondern voll erwerbsgemindert und pflegen trotzdem Familienangehörige. Von daher gibt's hier eigentlich kein Problem. Und Sie müssen sich auch nicht von Ihren Ärzten krank schreiben lassen.
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