Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Coline,
grundsätzlich gilt, können Versicherungszeiten nicht nachgewiesen werden, werden diese normalerweise abgelehnt.
Da die Aufbewahrungsfrist von Unterlagen bei der Agentur für Arbeit für Ihre angegebenen Zeiträume abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse, bei der Sie im betreffenden Zeitraum versichert waren. Fragen Sie dort an, ob anhand der Archivdaten nachvollzogen werden kann, ob es sich damals um Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld gehandelt hat.
Sollten bei der Krankenkasse keine Unterlagen mehr vorhanden sein, besteht evtl. die Möglichkeit, diese Zeiten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger glaubhaft zu machen.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger auf, um abzusprechen, welche konkreten Nachweise im Rahmen einer Glaubhaftmachung akzeptiert werden.
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