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Fehlende Beiträge der Krankenkasse

von Demnächst_Rentner22.10.2009 | 22:04
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe RV-Experten, nach sehr kurzer Bearbeitungszeit habe ich meinen Rentenbescheid ab 1. 11. 2009 erhalten. Bei der Überprüfung stellte ich fest, dass 12 Wochen Krankengeldbezug aus dem Jahre 1982 zwar als Krankheitszeit ausgewiesen sind, aber keinen bescheinigten Verdienst über erhaltenes Krankengeld enthält. Auf Nachfrage bei der KK wurde mir mitgeteilt, dass Unterlagen über Krankengeld nur 10 Jahre aufgehoben werden. Auch der Hinweis, ich solle bei der Rentenversicherung anfragen, brachte keine Klärung des fehlenden Betrages. Auf der damals erhaltenen Bescheinigung der KK (die gut aufzuheben wäre), ist außer dem Zeitraum nur eine Kennziffer 51 ausgewiesen. Bei der KK gibt es scheinbar niemanden mehr, der dieses Dokument erklären kann (ob da evtl. etwas falsch ausgefüllt wurde). Der Arbeitgeber hat mich ordnungsgemäß nach 6 Wochen Lohnfortzahlung abgemeldet und bei Wiederaufnahme der Arbeit, wieder angemeldet. Die Beleg liegen vor. Was kann ich tun um, die Beträge für die 12 Wochen Krankengeld, bei meiner Rente angerechnet zu bekommen? Nach meiner Schätzung ergäbe es etwa 1/4 Rentenpunkt - muß ich darauf verzichten? Bei der ersten Kontenklärung 1993 wurde diese Bescheinigung sowie weitere von der AOK, aus den Jahren 1961 bis 1976, mit an die DRV gegeben. Hab ich was falsch gemacht? Gruß NB: Ich weiß, dass es hier kein Krankenkassenforum ist - jedoch hat es doch etwas mit der Rente zu tun.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise auf die vorherigen Beiträge. Für die bis zum 31.12.1991 zurückgelegten Krankengeldbezugszeiten kommt grundsätzlich die Bewertung als Anrechnungszeit in Betracht. Daher steht hinter der entsprechenden Zeile im Versicherungsverlauf Ihres Rentenbescheides auch kein Betrag. Die Bewertung dieser Zeit als beitragsfreie/

beitragsgeminderte Zeit entnehmen Sie bitte den weiteren Anlagen bzgl. der Rentenberechnung. Krankengeldbezugszeiten sind erst ab dem 01.01.1992 ab dem ersten Tag ihres Bezuges Beitragszeiten, sodass erst für Krankengeldbezugszeiten ab diesem Datum direkt Entgeltpunkte entsprechend der zugehörigen beitragspflichtigen Einnahme zugrunde gelegt werden.

Sie können sich bei weiteren Fragen zu Ihrem Rentenbescheid auch gerne mit der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen.

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