Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Fehlende Beitragszeiten nicht nachweisbar

von Moni03.10.2010 | 13:15
11366 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In einem alten Versicherungsverlauf von mir, wurden Zeiten angezeigt, die noch ungeklärt sind. In dieser Zeit habe ich aber als geringfügig Beschäftigte gearbeitet. Bei meinem damaligen Arbeitgeber liegen jedoch keine Unterlagen mehr über diesen Zeitraum vor. Meinerseits ist nur noch eine Abmeldung für geringfügig Beschäftige in den Unterlagen, die Anmeldung fehlt jedoch. Wie kann ich diese Zeiten trotz fehlender Nachweise noch in meinen Versicherungsverlauf mit aufnehmen? Und dann entsprechend bei meiner Rentenhöhe berücksichtigen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie -_- bereits schrieb, ist für die Beantwortung Ihrer Frage noch der genaue Beschäftigungszeitraum wichtig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 03.10.2010 | 14:33
Um diese Frage zutreffend zu beantworten, müsste man wissen, um welchen genauen Zeitraum es dabei geht. Die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen wurde mit Wirkung vom 01.04.1999 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl. I S. 388) grundlegend geändert. Dabei wurde die Geringfügigkeitsgrenze für die alten und für die neuen Bundesländer einheitlich auf monatlich 630 DM (ab 01.01.2002 325,- Euro) festgeschrieben. Personen, die eine geringfügige Beschäftigung (§ 8 SGB 4) ausüben, sind nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB 6 grundsätzlich versicherungsfrei. Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 ist mit Wirkung vom 01.04.1999 für geringfügige versicherungsfreie Beschäftigungen durch den Arbeitgeber ein Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 12. v. H. des Arbeitsentgelts zu entrichten (§ 172 Abs. 3 SGB 6). Erst nach dem 31.03.1999 sind Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund eines Minijobs überhaupt möglich gewesen. Ab dem Zeitpunkt können Sie trotz eventuellen Ablaufs der Aufbewahrungsfristen möglicherweise noch Nachweise über Beitragszeiten bei der seinerzeit zuständigen Krankenkasse erhalten. Die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen wurde mit Wirkung vom 01.04.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl I S. 4621) erneut grundlegend geändert. Dabei wurde die Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von 325 Euro im Monat auf 400 Euro im Monat erhöht; die wöchentliche Stundengrenze von weniger als 15 Stunden entfiel. Die Durchführung des Beitrags- und Meldeverfahrens für geringfügig Beschäftigte - einschließlich der in Privathaushalten geringfügig Beschäftigten - wurde ab 01.04.2003 auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung übertragen. Diese Aufgabe wird seitdem von der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wahrgenommen. Dies bedeutet, dass die Minijob-Zentrale die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung erhält. Auch die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung für diejenigen geringfügig Beschäftigten, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben, sind bis heute an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Die Minijob-Zentrale erhält auch sämtliche Meldungen für geringfügig entlohnte sowie für kurzfristig Beschäftigte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026