Hallo Susi,
soweit Ihnen selbst und auch der früheren Krankenkasse keine Unterlagen zu der früheren Arbeitslosigkeit vorliegen, gibt es keine weiteren Stellen, bei denen solche Unterlagen vorliegen könnten.
Je nach genauer Fallgestaltung ist die finanzielle Auswirkung dieser fehlenden Unterlagen aber auch nicht ganz so erheblich.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam