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Fehlende Belege zum Rv-Vers.-Ablauf

von Margot Pauly14.06.2016 | 21:10
2756 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ihr Expertinnen/ Experten der DRV meine Frage ist allgemeiner Art ( nicht speziiell) und interessiert meine rentennahen Freunde umd Freundinnem. Wenn ALG oder UHG - Bescheide vom Arbeitsamt nicht mehr vorliegen und nach der abgelaufenen Aufbewahrungsfrist vom AA und der Kranlenkasse auch nicht mehr bestätigt werde kann, wie kann man (Frau) einen ersdatzweisen Nachweis erbriingeen ?. Werden Zeugenaussagen eidesstattl.- Erklärungen anerkannt ?. In der Broschüre der DRV "Auslädner und ihre Renten" wird auf diiese Möglichkeit hingewiesen. Andererseits höre ich von der Notwendigkeit der "objektiven Beweislast" also egal welche Behöreden die Belege verschlampt haben. Klare Ansage; Was kann man tun bei nicht mehr vorhsndenen Bescheiden vom AA aber absoluter Begebenheit. Liebe Forum Teilnehmer, lassen Sie zunächst nur die Experten von der DRV antwworten. Viele Grüße von Margot.

16 Antworten

W*lfgangam 14.06.2016 | 21:28
Zitat von Margot Pauly anzeigenausblenden
Hallo Margot Pauly, es steht jeden frei, hier seinen 'Senf' dazuzugeben - ich bin so unverfroren ;-) Aber, welche Antwort wollen Sie denn erwarten, wenn das Thema hier gerade vor ein paar Std. behandelt worden ist? https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Rechtlich/gerichtlich ist das Thema Neuland/die Rechtsänderung stammt bekanntlich vom 01.07.2014, also gestern ...in vielleicht 5-7 Jahren werden Sie dazu eine 'gesicherte' Rechtsprechung erwarten können, die alle Facetten dieser 45 Jahre abdeckt - bis dahin kann Ihnen hier auch kein "Experte" helfen, wenn Belege nicht nicht vorgelegt/beschafft werden können und jede DRV nach eigenem Gutdünken entscheidet. Gruß w.
Cassandraam 15.06.2016 | 07:33
Hallo Herr/Frau Pauly, was erwarten Sie denn jetzt noch für Antworten ?? Geben Sie langsam mal Ruhe, klagen von mir aus weiter durch alles Instanzen, aber posten Sie hier bitte nicht alle paar Tage identische Fragen.
Margot Paulyam 15.06.2016 | 11:32
Zitat von Cassandra anzeigenausblenden
Hallo Cassandra, mein Ehemann ist vor einigen Tagen erstmals auf dieses Forum aufmerksam geworden. Wenn er nur einmal eine klare Antwort auf die Möglichkeit von ersatzweisem Nachweis für fehlende Belege von den DRV-Experten bekommen hätte, betone DRV-Experten, hätte er und ich bereits Ruhe gegeben. Er hatte leider auf seinen speziellen, beim SG anhängigen Verfahren hingewiesen, weshalb die Experten sich zu diesen Einzelfall nicht ohne Weiteres Auskunft geben. Deshalb habe ich meine Frage zu diesem Thema ausdrücklich verallgemeinert. Ich erwarte nur die Antwort von den DRV-Experten auf meine Frage, ob es neben dem objektiven Beweis (z.B. UHG-Bescheinigung) auch die Möglichkeit der Glaubhaftmachung gibt. Ich betone nochmal, dass meine Frage kein Bezug auf den Einzelfall meines Ehemannes darstellt. Es macht weder meinem Mann noch mir Spaß, hier zu posten. Die Hartnäckigkeit meines Mannes erklärt sich folgendermaßen: In dem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht bezieht sich die DRV auf den Grundsatz der objektiven Beweislast, der auch in Angelegenheiten der Sozialgerichtbarkeit gilt. ( BSB 6.70 ) Andererseits ist einer Broschüre der DRV (Auslänmder und ihre Rente) zu entnehmen, dass die Möglichkeit der Glaubhaftmachung, Eidessxt. Versicherungen, Zeugen besteht. Also, eine klare Ansage der DRV-Experten auf meine allgemeine Frage - und ich gebe Ruhe. Viele Grüße, Margot
SuchenUndFragenam 15.06.2016 | 12:34
Zitat von Margot Pauly anzeigenausblenden
Hallo Herr/Frau Pauly, was erwarten Sie denn jetzt noch für Antworten ?? Geben Sie langsam mal Ruhe, klagen von mir aus weiter durch alles Instanzen, aber posten Sie hier bitte nicht alle paar Tage identische Fragen.
Hallo Cassandra, mein Ehemann ist vor einigen Tagen erstmals auf dieses Forum aufmerksam geworden. Wenn er nur einmal eine klare Antwort auf die Möglichkeit von ersatzweisem Nachweis für fehlende Belege von den DRV-Experten bekommen hätte, betone DRV-Experten, hätte er und ich bereits Ruhe gegeben. [...] Also, eine klare Ansage der DRV-Experten auf meine allgemeine Frage - und ich gebe Ruhe. Viele Grüße, Margot
Die klare Ansage der DRV-Experten auf die Frage Ihres Mannes war, dass sie sich den Ausführungen von w*lfgang anschließen. Was allso wollen Sie sonst noch?
Margot und Franz-Josefam 15.06.2016 | 15:31
An alle Forum-Teilnehmer, Cassandra bezieht sich auf eine kurze Erklärung der DRV-Experten zum Kommentar von W-lfgang. Für mich ist nicht klar, ob die DRV, , tatsächlich vollinhaltlich mit dessen Ausführungen übereinstimmt und somit ein verwertbares Material beim SG ist. Soweit die Antwort auf Cassandras Frage: Was wollen Sie noch. Nämlich eine verbindlche Aussage von den DRV-Experten . Sie kernnen nicht die näheren Umstände, die zu meinen Mitteilungen hier geführt haben, sonst hätten Sie nicht "von in Ruhe lassen" geschrieben. Sie persönlich möchte ich nicht belästiigen, deshalb greifen Sie an dieser Stelle einfach nicht mehr auf meine Beiträge zu. Für alle anderen aber: Wie ein Mosaikstein konnte ich zur Glaubhaftmachung beitragen. Ein Hin-- und her beim Sozialgericht,. Die DRV bezieht sich weiterhin (stur) auf den Grundsatz der objektiven Beweislast. Mir ( uns Deutschen) wird im Schreiben der DRV erklärt: Dem Recht der Sozilaversicherung ist der Satz bei der Beweiswürdigung im Zweifel des Versicherten fremd. ...... esc sei denn das derartiger Wille des Gesetzgebers ... zu grunde liegt, (SozR ). Fener: Sind Unterlagen vernichtet, führt dies ungeachtet eines etwaigen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten durch Behörden !!!!! nicht dazu dass nunmehr der RV-träger die fehende Arbeitslosigkeit beweisen und bei fehlenmem Beweis ihr Vorliegen als gegeben annehmen müsste. Die DRV erklärt gegen über dem Sozialgericht, dass sie mit einer Entscheidung ohne mündlichre Verhandlung einverstanden sei. Auf meine, (sicherlich peinliche) Fragen ist die DRV nicht eingegangen und bestrebt (schriftlich) eine Entscheidunmg ohne Gerichtsbverhandlung um peinliche Fragen zum RV-Verlauf. Gemäß dem Motto: Sofort abbblocken, der kleine Bürger macht uns nur Ärger. Ich frage mich nach den Kommentar von Cassandra, ob ich nicht weiter posten sollte, obwohl viele Bürger von solcher Situation betroffen werden werden können. Kurze Nachricht zur Belästigung - und ich poste hier nicht wieder, Menni (Franz-Josdef)
xyzam 15.06.2016 | 16:06
Sie werden hier aber keine VERBINDLICHE Auskunft eines DRV-Experten erhalten, da es sich hier um ein UNVERBINDLICHES Forum handelt. Aber anscheinend wollen Sie es nicht verstehen.
Nahlaam 15.06.2016 | 16:12
Für die Experten der DRV dieses Forums besteht nicht die Möglichkeit, ohne wirkliche Kenntnis der Sachlage und des anhängigen Verfahrens, "verwertbares Material" für das Sozialgericht zu liefern. Es kann immer nur eine Annäherung an das angefragte Problem geben. Wenn Sie den Ausführungen von "Wolfgang" zustimmen, dann wohl umfänglich. Aber Rechtssicherheit werden Sie durch eine Antwort - egal in welchem Forum - wohl nicht damit erlangen. Sollten Sie mit der Entscheidung durch das Sozialgericht ohne vorheriges Verfahren nicht einverstanden sein, beantragen Sie - möglicherweise durch Ihren Anwalt - eine Hauptverhandlung.
Margot und Franz-Josefam 15.06.2016 | 17:32
Hallo, ich danke für Ihre Kommentare. Mene Frage war allgemeiner Art - ohne Bezug auf das Verfahren vor dem Sozialgericht in Angelegenheit meines Ehemannes. Klammert dies doch endlich aus, oder ist das so schwer ?. Es ibetrifft doch lediglich Fragen von meinen Freundinnen in Bezug auf fehlendem Nachweis. Haltet Euren Senf doch endlich herauis und lasst die Experten der DRV antworten. Lieber W*lfgang, vielen Dank für Deine gutgemeinten Ratschläge. Ich erwarte noch eine DRV-Experten Mitteilung, danach verabschiede ich mich aufgrund der Äußerung von Cassandra. Nochmals W*lfgang, vielen Dank für Deine sachlichen Hinweise in Gegensatz zu Cassandras Äußerungen. Ich kämpfe weiter um mein Recht, allerdings nicht in diesem Forum solnge es Meinungen wie die von Cassandra gibt. Wir hätten gerne über den Verlauf uniseres gerchtichen Verfahrens ( Urteil) berichtet. Aber man wünscht ja von der Forumteilnehmerin Cassandra , man soll Ruhr geben. Viele Grüße wir werden niichr mehr belästigen, Margot und Franz- Josef
Nahlaam 15.06.2016 | 17:47
Baden in Selbstmitleid und unverschämte Antworten auf gut gemeinte Ratschläge helfen da aber auch nicht weiter. Schade, dass selbst bei Erwachsenen manchmal das Niveau komplett flöten geht. Vielleicht kann mir ja der DRV-Experte zustimmen ;-).
W*lfgangam 15.06.2016 | 21:01
Hallo Nahla, wären Sie zunächst bereit mit meiner und anschließend der nachgehend umfänglichen Zustimmung der DRV-Experten/in einverstanden? ;-) Theoretisiert: > Werden Zeugenaussagen ... anerkannt ? Im Zusammenhang mit ALG/UHG vielleicht dann 'vorstellbar', wenn 2-3 Personen vom selben Arbeitgeber 'gefeuert' worden sind/in derselben UHG-Maßnahme waren und das sich aus Vergleich der Rentenkonten garniert mit anderen Unterlagen der Zeugen 'ableiten' ließe ...pure Spekulation. Nebenbei: es ist nicht verboten, Zeugen- und Eidesstattliche Erklärungen abzugeben - ob Sie 'angenommen'/verwertbar sind, steht auf einem anderem Blatt. Die Erklärenden sollten sich aber vorher über mögliche Rechtsfolgen im Klaren sein. So, Margot Pauly, für ein Forum, wo über DRV nur rechtsunverbindlich 'geschwätzt' wird, haben Sie mehr erhalten, als Ihnen jeder Anwalt zz. vermitteln würde. Sie müssen Rat auch mal 'annehmen', auch wenn das Ergebnis ist 'Ihnen kann hier nicht weitergeholfen werden'. Gruß w.
KSCam 15.06.2016 | 22:18
Ich will mal versuchen das Problem einzugrenzen, denn mir ist trotz 3er eröffneter Beiträge noch immer nicht klar welches von 2 denkbaren Probleme vorliegt. 1) Es steht nichts von Arbeitslosigkeit im Versicherungsverlauf und man streitet sich darüber vor Gericht. oder 2) Die Arbeitslosigkeit steht im Versicherungsverlauf, es ist aber unklar ob diese unstrittige Arbeitslosigkeit auch bei den "45 Jahren" mitrechnet. zu 1) in diesem Fall weiß die DRV nichts von der Arbeitslosigkeit und benötigt Nachweise. Das "Übel" hierbei wäre dass das Arbeitsamt das damals nicht gemeldet hat (oder bis 1972 nicht in die damalige VK eingetragen hat oder dass diese verloren ging. Dann hätte die DRV bisher nichts davon gewusst, der Kunde hat auch nie bemerkt (über 40 Jahre lang) dass er damals keinen Belege bekommen hat, oder hat diese Beleg selbst verschludert. Dann ist Fakt, dass das Arbeitsamt heute darüber keine Unterlagen mehr hat. Außerdem gibt es keine Vorschrift dass die DRV so eine Arbeitslosigkeit ohne Nachweis anerkennen muss - hier ist Glaubhaftmachung durch beispielsweise Zeugen nicht vorgesehen und das war es auch nie. In anderen Bereichen gibt es die Glaubhaftmachung (z.B. im Fremdrentengesetz), aber Äpfel mit Birnen vergleichen bringt nichts. Sie haben keinen Nachweis, ob der Richter Ihnen glaubt, müssen Sie abwarten. 2)Die Arbeitslosenzeit ist klar, nicht jedoch klar ist ob Leistungsbezug wie ALG oder UHG vorlag, was bei 45 Jahren mitrechnet. Hier wäre das Hauptproblem unser Gesetzgeber, der zwar das "Wahlgeschenk 45 Jahre" eingebracht hat, sich aber nicht drum geschert hat, wie der Leistungsbezug nachzuweisen ist, falls Kunden Ihre Belege nicht mehr haben. Dass weder DRV noch Arbeitsamt noch Krankenkassen heute belegen können welches "Geld" der Kunde vor 40 Jahren bekommen hat, müssen die Politiker gewusst haben. Und dass viele die damaligen Leistungsbescheide nicht mehr haben, die auch jahrelang völlig bedeutungslos waren (die Zeit steht ja im Rentenkonto), weiß jeder Praktiker. Dann ginge es darum ob das Gericht Ihnen den Leistungsbezug glaubt.....und in diesem Bereich gibt es im Prüfverfahren durchaus Unterschiede zwischen einzelnen RV Trägern.....und dann nützt es Ihnen gar nichts, wenn ich Ihnen sagen würde: "meine DRV würde Ihnen das glauben, weil.....
Margot und Franz-Josefam 15.06.2016 | 22:01
Hallllo Naha, hallo W*lfggang,, danke für Euren Rat. Aber es ist nunmmal keine Auskunft don den DRV-Exoperebn. Vor dem SG bverwertbar oder nicht, zumindenst eher verwertbare Aussage aus diesem Forum. Bis auf die Vermerkung von der unreifsrenden mknderjährigen Person ,
W*lfgangam 15.06.2016 | 23:02
Hallo beide Josefs, Sie begreifen es einfach nicht !!! HIER gibt es keine verwertbare gerichtsfeste Aussage ...können Sie den letzten Satz einfach mal in Ruhe 3x wiederholen, das bitte jede Std., bis zum nächsten Gerichtstermin! Ob Ihnen ein 'Experte' oder 'User-Arsch-w' antwortet, hat dieselbe nichtssagende Aussagekraft – Sie erhalten hier mögliche Hilfestellung, aber NIEMALS Rechtsrat! Lesen Sie eigentlich, was Ihnen hier mitgeteilt wird? - und hacken Sie nicht auf dem Begriff 'Experten' rum ...fangen Sie dazu nochmal an, all Ihre Beiträge mit Antworten von vorn bis hinten zu lesen. Man könnte auch sagen, Sie beide sind Begriffsstutzig/resistent gegen eindeutige Aussagen (Ältere werden sich erinnern, früher nahm man Metasystox dagegen ;-)....netter: logischen Argumenten einfach nicht zugänglich. Viel Spaß weiterhin beim SG ...ich mach mir Sorgen um die/den Vorsitzende/n ;-) Gruß w. PS: wenn die Experten/in sich zu Ihren Fragen/nicht verstehenden Antworten frei äußern würden ...ich lass es mal so stehen ;-)
Cassandraam 16.06.2016 | 07:13
...ich wollte Sie grds. nicht beleidigen, aber letzlich drücken Ihrer letzten Beiträge aus, was ich gemeint habe: sie verstehen es nicht bzw. wollen es nicht verstehen. Sie haben alle möglichen Antworten auf Ihre Fragen mehrfach erhalten, ob nun vom Experten oder nicht. Leider wollen Sie nicht akzeptieren was sie lesen.
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