Hallo Norah,
ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen von W*lfgang und KSC ist zu beachten:
Ab 01.04. eines Jahres können freiwillige Beiträge nur noch für das laufende Jahr gezahlt werden. Eine freiwillige Versicherung ist für Sie jedoch nicht möglich, weil sie in diesem Jahr versicherungspflichtig waren.