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Experten-Antwort

Fehlende Betragszeiten nachträglich einzahlen für Teilerwerbsunfähigkeitsrente

von Norah07.09.2016 | 19:27
1318 Ansichten
4 Antworten

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Hallo liebe Forengemeinde, liebe Fachleute, ich bin seit 18 Monaten nach längerer Auszeit wieder berufstätig in Teilzeit. Inzwischen liegt ein Schwerbehindertenausweis 50% vor. Ich würde gerne eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente beantragen - hierzu müßte ich aber die fehlenden Monate mit privaten Zahlungen "auffüllen". Funktioniert das oder sind die privat geleisteten rückwirkenden Zahlungen in diesem Fall nicht anerkannt? Liebe Grüße Norah

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Norah,

ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen von W*lfgang und KSC ist zu beachten:

Ab 01.04. eines Jahres können freiwillige Beiträge nur noch für das laufende Jahr gezahlt werden. Eine freiwillige Versicherung ist für Sie jedoch nicht möglich, weil sie in diesem Jahr versicherungspflichtig waren.

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3 Antworten

W*lfgangam 07.09.2016 | 19:59
Hallo Norah, NEIN - das funktioniert nicht. Sie brauchen in den letzten 5 Jahren vor Feststellung der Erwerbsminderung (EM) 36 Monate _Pflicht_Beiträge. Freiwillige Beiträge sind und bleiben freiwilligen Beiträge. Zudem könnten Sie die für Lücken in den Vorjahren auch gar nicht nachzahlen. Halten Sie noch weitere 18 Monate durch, dann haben Sie wieder 36 Monate Pflichtbeiträge aus der Beschäftigung im Rücken – besser: lieber noch länger ...vielleicht 6 - 12 Monate zusätzlich. Warum? Wird bei EM-Antrag die EM bereits auf den 35 Monat festgestellt, wird das auch nichts mit der Rente, daher den zusätzlichen Pflichtbeitragspuffer deutlich erhöhen. Ist natürlich auch keine Garantie, dass man Sie dann nicht bereits rückwirkend seit 2016 für EM hält, dann war alles - hinsichtlich der erarbeiteten Pflichtbeiträge - umsonst. Gruß w.
KSCam 07.09.2016 | 22:04
Ergänzung zu W*lfgang: 50% schwerbehindert heißt nicht dass Sie auch teilweise oder voll erwerbsgemindert sind,das sind völlig unterschiedlich definierte Begriffe. Wenn Sie genau im 36. Monat Ihrer Pflichtversicherung den EM Antrag stellen, weiß keiner was rauskommt. Es wäre aber schon kurios, wenn jemand der jahrelang nicht arbeitet, irgendwann wieder zu arbeiten beginnt (also erwerbsfähig ist) und ausgerechnet pünktlich im 36. Monat, d.h. zum frühesten Termin wo der Schutz wieder besteht, auch erwerbsgemindert wird......wäre schon ein unglaublicher Zufall, oder?
GroKoam 09.09.2016 | 15:50
Du bist lustig, eine Versicherung erst bezahlen wenn der Leistungsfall eintritt.
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