Bei dieser Frage geht es wohl um die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Wenn die Krankenkasse keine Unterlagen mehr hat, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Rentenversicherungsträger den Leistungsbezug anhand einer Prüfhilfe annäherungsweise rekonstruiert.
Sollte auch die Rekonstruktion erfolglos bleiben, haben Sie noch die Möglichkeit, den Leistungsbezug glaubhaft zu machen, zum Beispiel über Zeugenaussagen. Eine Glaubhaftmachung ist auch durch eine Versicherung an Eides statt möglich.