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Experten-Antwort

Fehlende Nachweise von Bezug UHG

von Franz-Josef Pauly12.06.2016 | 16:19
2328 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ab 1972 absolvierte ich nach vorheriger sozuialvers. jahrelangen Arbeit, einen 2-jährigen Lehrgang im Rahmen der Erwachsenenfortbilbung und erhielt für die Dauer der Maßnahme UHG. Das Arbeitsamt hat (nachweislich) die Meldung an die BfA nicht vorgenommen, wershalb ich von der BEK aufgefordert wurde, die Original-UHG-Bescheide der BfA einzuschicken. Leider habe ich vertrauensvoll keine Kopien erstellt. Trotz der Schlampereien der Behörden bin ich in der Beweispflicht in Bezug auf die 45-Jahr Regelung für den ungekürzten Rentenbeginn. Durch Eidesstattl. Erklärungen, Zeugen . Notwendigkeit des UHG, Lehrgangsbescheinigung über Teilnahme und der Förderung UHG, Schriftliche Aufforderung der KK zur Einreichung des UHG-Besheide an die BfA, Vorhandene Folgebescheinigung von UHG mit Hinweis auf nicht erfolgter Meldung an den RV-Träger.Also sind die vorhergehenden UHG-Meldunden an die RV auch nicht erfolgt. Insgesamt ist eine äußerst hohe Glaubhaftmachung gegeben. Beachte Broschüre der RV - Aussiedler und ihre Renten. Gleiches Recht für in Deutschland geborene Deutsche erwarte ich. Der Internetseite der RV Bielefeld ist zu entnehmen, dass es u.a. Aufgabe der RV ist, Ermittlungsarbeit vor Ort, z.B. Zeugen zu vernehmen und weitere Sachverhaltsaufklärung zu leisten. Ich erwarte Ihre angekündigte prompte Antwort. F.J. Pauly, Bad Driburg uns in Deutschland geborene Deutsche fordere ich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz-Josef Pauly,

den Ausführungen von W*lfgang schließen wir uns an.

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9 Antworten

W*lfgangam 12.06.2016 | 17:33
Hallo Franz-Josef Pauly, für 1972 gibt es keine adäquate Meldung des AA, die auf Unterhaltsgeld schließen lässt, um diese Zeiten bei den 45 Jahren mitzuzählen. Deswegen sind diese Zeiten in der aktuellen Rentenauskunft auch aufgelistet, damit _Sie_ entsprechende Nachweise vorlegen sollen. In Ihrem Versicherungsverlauf stehen diese Zeiten schlicht mit 'Arbeitslosigkeit' drin, was keinen Rückschluss auf die Leistungsart zulässt ...da bekanntermaßen nicht alle AA-Zeiten bei den 45 Jahren mitzählen – und UHG wurde seinerzeit im Rentenkonto schlicht nicht vermerkt. Ohne eigene Unterlagen wäre der nächste Gang zu Ihrer damaligen Krankenkasse, die ggf. noch eine Bescheinigung Ihres Versichertenstatus/vielleicht sogar Leistungsart bestätigen kann. Kommt auch da nichts, gibt es immer noch das Mittel der Glaubhaftmachung/eidesstattliche Versicherung von Ihnen. F-J, fahren Sie ihre Erregung wieder runter, das wird sich zu Ihren Gunsten klären lassen und die 45 Jahre sind dann da. Gruß w. PS: > Ich erwarte Ihre angekündigte prompte Antwort. Hat _hier_ einer was angekündigt - wollten Sie einen Brief an die DRV schreiben ...dann haben Sie sich verC&Pet?! ;-)
Franz-Josef Paulyam 12.06.2016 | 18:26
Hallo Wolfgang, vielen Dank für Deine Nachricht. Ich beginne mit Deiner letzten Bemerkung zur Erwartung der angekündigten prompten Antwort der DRV. Es steht doch auf der Titelseite des Forums, dass die DRV prompt antworten wird. Meine Bitte um prompte Antwort erfolgte deshalb, weil ich wegen der Anerkennung schon ein Jahr vor dem Sozialgericht in Detmold geggen die DRV klage. Die DRV besteht trotz höchster Glaubhaftmachung auf die "objektive Beweislast". Die Schlampereie der Behörden hättte ich deshalb zu tragen, unabhängig vom Verursacher des Verliustes des Beweisesmaterials. Stur schreibt die DRV an das SG Detmold wiederholt, das sich keine neuen gesetzlichen Erkenntnisse ergeben und möchte ein ablehnendes Urteil ohne Gerichtsverhandlung. Aber nicht mit mir ! . Lese die Broschüre der DRV "Ausländer und Rente". Da steht nichts von der objektiven Beweislast - sondern von der Möglichkeit einer über 50 - prozentigen Glaubhaftmachunmg. Meine dürfte bei 99,99999-prozent sein wenn ich Dir die weiteren Umstände schildern würde. Das SG Detmold schließt das Verfahren nicht bso schnell ab. BILD unf FOCUS müssten ihre Veröffentlichungen zu fehlenden RV-Nachweisen revidieren. Ich beziehe mich nicht mehr auf die gleichlautende Nachricht der DRV "keine neuen rechtlichen Aspekte" sondern an der von der DRV angebotenen Ermittlungsarbeit in dieser Sache. Wolfgang, ich fahre deshalb nicht runter. Du wirst von mir hören. Wird diese Antwort auch ins Forum eingestellt ? Ich wünsche mir dies. Grüße Franz-Josef
Franz-Josef Paulyam 12.06.2016 | 18:46
Ich erwarte Ihre angekündigte prompte Antwort.
Ja, gerne: Puuuuuuuuuuuuuuups Pups, pups, pups!
Welch geistes Kind. Erst pupst, dann Kacke. Halten Sie sich aus dem Internet fern.
W*lfgangam 12.06.2016 | 19:11
Zitat von Franz-Josef Pauly anzeigenausblenden
Hallo Franz-Josef Pauly, in ein laufendes SG-Verfahren wird sich hier sicher keiner 'einmischen' wollen, auch wenn Ihre Beweggründe offensichtlich scheinen. Dass Sie dabei von der DRV keine 'prompte' Antwort erwarten können, ist verständlich - Ihr Rentenkonto ist im Klagemodus / gesperrt / Erwiderungen nur mit Zustimmung der Rechtsabteilung. Möglicherweise geht Ihr Verfahren zum LSG, bevor Sie Ihre Sichtweise bestätigt sehen - allerdings frage ich mich, warum die DRV sich so heftig gegen die UHG-Zeiten wehrt, wenn es nach logischen Erkenntnissen so nahe ist - oder ist das in Ihrem Fall doch nicht so logisch? Gruß w.
Franz-Josef Paulyam 13.06.2016 | 13:22
Hallo Experten der DRV, Ihre Antwort als tatsächliche Experten ist für mich unbefriedigend. Ich hätte nicht erwartet, dass Sie sich auf Kommentare von einem Nicht-Experten beziehen (Siehe Kommentar von Garstig). Kann ich davon ausgehen, dass Sie sich vollinhaltlich den Ausführungen von W-lfgang anschließen. Es besteht also neben dem objektiven Beweis auch die Möglichkeit der Glaubhaftmachung, eidessst. Erklärungen usw. Schließen Sie sich ferner den Aussagen wie z.B. ... gibt es immer noch das Mittel der Glaubhaftmachung/eidesst. Versicherung von Ihnen. Ferner: .... das wird sich zu Ihren Gunsten klären lassen und die 45 Jahre sinnd dann da. Ferner: ..... allerdings frage ich mich (also auch die RV-Experten) warum die DRV sich so heftig gegen die Anerkennung der UHG-Zeit wehrt. Sie versprechen prompte Beratung/Antwort. Wie könnte die Verpflichtung der RV zur Ermittlungsarbeit aussehen ? Ich erwarte Ihre Experten-Antwort. Viele Grüße von Franz-Josef Pauly
W*lfgangam 13.06.2016 | 23:41
.... Ihr Rentenkonto ist im Klagemodus / gesperrt / ..... ..logischen Erkenntnissen so nahe ist - oder ist das in Ihrem Fall doch nicht so logisch?Gruß w.
Aha, schon wieder. Auf anderen rumhacken, aber selber in süffisant boshaft-belehrender/oberlehrerhafter und gönnerhafter Weise die Leute verarschen. DU bist der wahre Forentroll!
...Ihren inhaltsleeren Beitrag nehme ich nicht ohne Überraschung zK./man weiß ja um die nur nölenden Gummipuppen hier - die sich nur mit Selbstgefühl füllen und hernach schlaff einfach *pups zusammen fallen. Hätten Sie einen besseren Rat als meinen? - seien Sie sich dafür nicht zu schade, gehen Sie in sich und holen das Letzte raus - bitte keine popeligen Beigaben mehr ;-) Gruß w. PS: sind Sie eigentlich schon volljährig und/oder in einer WfbM beschäftigt? ...in letztem Fall ersetze ich Textschärfe durch Wohlfühlzuckerbuchstaben ;-)
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