Hallo Bella,
falls Versicherungszeiten in Ihrem Versicherungszeit nicht aufgeführt sind und Sie diese nachtragen lassen wollen, dann sollten Sie alle Unterlagen, die Sie zu diesen Zeiten haben, einreichen. Falls Sie selber keine Unterlagen mehr haben, können Sie sich bei der Stelle, die mit der Versicherungszeit in Verbindung steht, erkundigen, ob dort noch Unterlagen existieren. Das muss jedoch nicht der Fall sein - wenn es wie in Ihrer anderen Frage beschrieben um Zeiten aus 1984 geht, sind die Aufbewahrungsfristen bei der Agentur für Arbeit und der Krankenkasse längst abgelaufen und dort werden keine Unterlagen mehr vorliegen.
Beschreiben Sie im Rentenantrag so detailliert wie möglich, was genau in der ungeklärten Zeit war. Wenn es um Nachweise der Arbeitslosigkeit für die Wartezeit von 45 Jahren geht, können Sie die Zeiten ggf. glaubhaft machen. Wenn für fehlende Versicherungszeiten keinerlei Nachweise erbracht werden können, werden die Zeiten normalerweise abgelehnt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung