@Hannelore:
Diese Frage kann man hier im Forum nicht pauschal beantworten.
Dem Grunde nach aber ist es so, dass man nach derzeitiger Rechtslage bei einem Durchscnittsbruttoverdienst von 29.488 Euro jährlich einen Entgeltpunkt für die spätere monatliche (Alters)Rente erzielt.
Ein Entgeltpunkt ergibt - nach derzeitiger Rechtslage - eine monatliche Rentensteigerung von 26,13 Euro.
Erzielt man also weniger als den derzeit für die gesetzliche RV massgeblichen Durschschnittsverdienst, so erhält man dementsprechend weniger Entgeltpunkte zugeordnet. Weil zur Bestimmung der späteren Rentenhöhe aber v.a. die sogen. Gesmatleistungsbewertung (aller von Ihnen zurückgelegten Versicherungszeiten ) massgebend ist, sollte man dies beim zuständigen Rentenversicherungsträger durch eine Rentenauskunft in Erfahrung bringen.
Dabei kann auch - soweit möglich - auch die Frage nach evtl. Abschlägen für die einzelnene vorzeitigen Altersrenten abklären.
MfG
..in diesem Sinne, Herr Weisl. Zudem hat der Experte seit Anfang letzter Woche auch noch "ein paar" andere Fragen beantwortet...
Den Ausführungen von user Ossi ist für Ihre Frage zuzustimmen. Die Anfrage von Hannelore - worauf sich indes Ihre Anmerkung bezog - hatte ich zuvor beantwortet.
MfG
Ihre Fragen zur Erfüllung der Wartezeit beantwortet Ihnen diese Broschüre der Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/minijobs__vorteil__f_C3_BCr__ihre__Rente,property=publicationFile.pdf/minijobs_vorteil_für_ihre_Rente
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