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fehlende Rentenzeiten

von Helmut Weisl11.02.2007 | 19:48
4996 Ansichten
11 Antworten
wie kann es sein, das wenn die Versichertennummer sich nicht geändert hat, alle Beiträge abgeführt wurden Fehlzeiten in den Konten der Bürger aus dem Osten existieren. Wurden Daten vernichtet oder nicht richtig geführt? Wohin muss man sich wenden wenn diese Daten wieder auf den richtigen Stand gebracht werden soll.

3 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 12.02.2007 | 10:43

@Hannelore:

Diese Frage kann man hier im Forum nicht pauschal beantworten.

Dem Grunde nach aber ist es so, dass man nach derzeitiger Rechtslage bei einem Durchscnittsbruttoverdienst von 29.488 Euro jährlich einen Entgeltpunkt für die spätere monatliche (Alters)Rente erzielt.

Ein Entgeltpunkt ergibt - nach derzeitiger Rechtslage - eine monatliche Rentensteigerung von 26,13 Euro.

Erzielt man also weniger als den derzeit für die gesetzliche RV massgeblichen Durschschnittsverdienst, so erhält man dementsprechend weniger Entgeltpunkte zugeordnet. Weil zur Bestimmung der späteren Rentenhöhe aber v.a. die sogen. Gesmatleistungsbewertung (aller von Ihnen zurückgelegten Versicherungszeiten ) massgebend ist, sollte man dies beim zuständigen Rentenversicherungsträger durch eine Rentenauskunft in Erfahrung bringen.

Dabei kann auch - soweit möglich - auch die Frage nach evtl. Abschlägen für die einzelnene vorzeitigen Altersrenten abklären.

MfG

Moderatoren-Antwortam 12.02.2007 | 13:46

..in diesem Sinne, Herr Weisl. Zudem hat der Experte seit Anfang letzter Woche auch noch "ein paar" andere Fragen beantwortet...

Den Ausführungen von user Ossi ist für Ihre Frage zuzustimmen. Die Anfrage von Hannelore - worauf sich indes Ihre Anmerkung bezog - hatte ich zuvor beantwortet.

MfG

Moderatoren-Antwortam 15.02.2007 | 13:55

Ihre Fragen zur Erfüllung der Wartezeit beantwortet Ihnen diese Broschüre der Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/minijobs__vorteil__f_C3_BCr__ihre__Rente,property=publicationFile.pdf/minijobs_vorteil_für_ihre_Rente

Sie können sich dazu auch noch bei unseren Auskunfts- und Beratungsstellen unverbindlich beraten lassen.

8 Antworten

Schäuble, Mißfelder, Raffelhüschen, 50-plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70am 11.02.2007 | 22:30
Zeiten aus den gelben und grünen Sozialversicherungsbüchern der ehemaligen DDR sind - soweit noch nicht geschehen - im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens beim Rentenversicherungsträger zwecks Dokumentation im individuellen Versicherungskonto vorzulegen. Die DDR-Behörden haben solche Zeiten natürlich nicht an bundesdeutsche Behörden gemeldet. Schulzeugnisse und Nachweise über die Absolvierung von Zeiten der Berufsausbildung sollten ebenfalls dem RV-Träger vorgelegt werden. Das nach DEVO/DÜVO zu übermittelnde rentenrechtliche Zeiten und Daten nicht im Versicherungskonto “ankommen” kann leider aus den verschiedensten Gründen vorkommen. Dies ist ein Phänomen, was auch in den alten Bundesländern zur Genüge vorkommt. Für solche zu meldende Zeiten hat der Versicherte in der Regel eine Bescheinigung seines, Arbeitgebers, seiner Krankenkasse oder seiner Arbeitsagentur erhalten. Sollte etwas mit der Datenübermittlung nicht geklappt haben, können auch solche Bescheinigungen in dem oben angesprochenen Kontenklärungsverfahren vorgelegt werden und alles wird gut. Sind diese Bescheinigungen verloren gegangen, hilft ggf. das Lohnbüro des Arbeitgebers oder die Krankenkasse, zu der die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in der betreffenden Zeit abgeführt worden sind, weiter. Aber bitte nichts auf die lange Bank schieben. Es gibt relativ enge Aufbewahrungsfristen für Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen! Eine Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers finden Sie auf dieser Seite unter “Service” - Beratungsstellen anklicken. Wenn es Ihr Hobby ist, seitenweise Vordrucke auszufüllen, können Sie sich hier das “Komplettpaket Kontenklärung” herunterladen. Sie werden begeistert sein! http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18796/DRVB/de/… Es grüßt Sie Amadé und die Freunde der Rente mit 70
Ossiam 12.02.2007 | 08:40
Hallo, die Übermittlung der SV-Daten über die Krankenkassen hat im Osten erst ab 1.1.1992 begonnen.In den vorangegangenen Jahren bis 1991 !!!!oder bis zum Ende des Wohnsitzes in der ehemaligen DDRwurden die Verdienste in die Sozialversicherungsausweise eingetragen. Wichtig ist deshalb,dass die betroffenen "ehemaligen"bei ihrem RV-Träger einen Antrag auf Klärung des Versicherungskontos stellen. Durch verschiedenste Sachverhalte kann der SV-Ausweis abhanden gekommen sein oder es wurde versäumt diesen ordnungsgemäß führen zu lassen. Es wurde zwar beschlossen,dass die Lohnunterlagen ehemaliger DDR-Betriebe welche am 31.12.1991 vorhanden waren,noch bis 2011 aufzubewahren sind,aber einige aufbewahrende Stellen verlangen schon jetzt für die Ausstellung von Ersatz-Nachweisen kräftig Gebühren.
Hanneloream 12.02.2007 | 09:56
Sehr geehrte Damen u. Herren, möchte gerne wissen, ob meine Rente sich mit dem 65. Lebensjahr erhöht, auch dann wenn ich demnächst weniger in die Rentenkasse einzahle, Bin jetz fast 57 Jahre u. arbeitslos. Habe aber Aussicht auf einen Arbeitsplatz, da würde ich ungefähr nur halbsoviel verdienen als vorher. Danke im Voraus für die Antwort Gruss Hannelore
Johannam 12.02.2007 | 09:23
Wenn die Daten schon einmal auf dem richtigen Stand, also komplett gespeichert waren, dürfte es keine Schwierigkeiten bereiten, diese wieder dorthin zu bringen. Das Ergebnis einer früher bereits durchgeführten Kontenklärung befindet sich regelmäßig in Papierform in der Akte des Versicherungsträgersund kann problemlos nochmals gespeichert werden. Nehmen Sie also Kontakt zu Ihrem Versicherungsträger auf und versuchen dort eine Klärung zu erreichen.
Helmut Weislam 12.02.2007 | 12:36
nochmal besten Dank für die rege Anteilnahme an meinen Beitrag. Wie ich gesehen habe hat der Experte eine komplette Themaverfehlung begangen. Hat es Sinn sich an die Beratungsstellen zu wenden bevor wir den Wust an Formularen beginnen auszufüllen. Das sollte doch auch einfacher zu klären sein oder?
Ossiam 12.02.2007 | 13:18
Hallo, besuchen Sie doch eine Auskunfts-und Beratungsstelle der DRV. Termin können Sie vereinbaren. Es wäre nichts auszufüllen weil der Antrag auf Klärung des Rentenversicherungskontos über Antrag-Online aufgenommen würde. Nehmen Sie; Personalausweis,Schulentlassungszeugnis,Facharbeiterabschluß,SV-Ausweise der DDR,denWehrdienstausweis, ggf.Studienabschlüsse mit. Viel Erfolg mfG
aliam 15.02.2007 | 12:05
mir fehlen noch 14 Monatezur Rente mit 60 jetzt kann ich eine 400 € Beschäftigung bekommen. Was muß ich noch zuzahlen, das ich in 14 Monaten in Rente gehen kann?Oder wie lange müßte ich die Arbeit fortsetzten?
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