Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Fehlende Zeiten

von bt18.07.2007 | 18:55
1547 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mein aktueller Versicherungsverlauf weist u.a. folgende Daten auf: 16.04.97-04.07.98 16 Mon. Schulausbildung 01.09.98-31.12.98 4 Mon. Pflichtbeitragszeit/Wehrdienst ..... nun werden im Versicherungsverlauf folgende ungeklärte Zeiten aufgeführt August 1998. Am 04.07.98 war meine Schulausbildung beendet (Abiturprüfung). Am 01.09.07 begann der Wehrdienst. Dazwischen war ich jedoch nicht arbeitslos/arbeitsuchend gemeldet. Man könnte auch sagen, ich habe "Nichts" gemacht. Muss ich dazu irgendwann etwas nachweisen. Gehen mir durch die damals entgangene Arbeitslosmeldung Rentenansprüche verloren (wenn auch nur minimal)? Kann man dies nachholen? Besten Dank für die Antwort vorab

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo bt,

um die Frage beantworten zu können wäre wichtig zu wissen, was Sie nach dem Wehrdienst gemacht haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo bt,

wie KSC schon ausgeführt hat: "Da Sie nach dem Wehrdienst eine Ausbildung begonnen haben, ist der fehlende Monat August als Übergangszeit und somit als Anrechnungszeit wegen Schulausbildung anzuerkennen." - auch wenn diese Anrechnungszeit zukünftig keine besondere Bewertung mehr erfährt.

2 Antworten

btam 19.07.2007 | 19:27
16.04.97-04.07.98 16 Mon. Schulausbildung 01.09.98-31.12.98 4 Mon. Pflichtbeitragszeit/Wehrdienst 01.01.99-30.06.99 6 Mon. Pflichtbeitragszeit/Wehrdienst 01.07.99-31.08.99 2 Mon. Pflichtbeitragszeit/Arbeistlosigkeit 01.09.99-10.01.02 Pflichtbeitragszeit/berufl. Ausbildung 11.01.02-31.01.02 Pflichtbeitragszeit/Arbeitslosigkeit 01.02.02 bis jetzt Pflichtbeitragszeit (Angestellter)
KSCam 19.07.2007 | 19:49
da Sie nach dem Wehrdienst eine Ausbildung begonnen haben, ist der fehlende Monat August als Übergangszeit und somit als Anrechnungszeit wegen Schulausbildung anzuerkennen. Nur nützen wird Ihnen das wenig, weil immer dann, wenn eine Rente ab 2009 beginnt, Schulzeiten nicht mehr bewertet werden! Und ob es irgendwann mal auf diesen einen unbewerteten Anrechnungszeitenmonat ankommt, ist doch eher unwahrscheinlich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026