Hallo Niki,
Sie könnten dann einen Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente stellen.
Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ein Monat sind keine 24 Monate
Ein Widerspruch in sich, Bestandsschutz nur wenn die Rente nahtlos übergeht, dann aber die 24 Monate ins Spiel gebracht. Wie haben Sie sich vorgestellt, wie das gleichzeitig funktionieren soll?
Das genau ist die Frage, es ist ein Zitat einer Auskunft von der DRV: "Beim nahtlosen Übergang von EM-Rente in die Altersrente innerhalb von 24 Monaten" genau diesen Widerspruch verstehe ich nicht.
Wird aus Ihrer EM-Rente eine Altersrente, fällt diese nicht niedriger aus, sofern nicht mehr als 24 Monate zwischen dem Ende der EM-Rente und dem Beginn der Altersrente liegen. Wären es bspw. 3 Jahre, würde neu gewürfelt. Wahrscheinlich sind Sie vom Begriff "nahtlos" irritiert.
Hallo Niki,
Sie könnten dann einen Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente stellen.
Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank!Es handelt sich um die Regelaltersrente.
Haben Sie 35 Versicherungsjahre? Wenn ja, können Sie sich das "Gedöhns" mit der EM Verlängerung doch sparen und zum EM Ende die AR für langjährig Versicherte beantragen?
Wäre bürokratisch viel, viel einfacher......
24 Monate sind mehr wie ein Monat.
Blubb!
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