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Zur Experten-Antwort springenHallo Heidrun,
in den Datensätzen, die die Rentenversicherungsträger auf Anforderung an die ZfA senden, wird unseres Wissens nach keine Aussage zur mittelbaren oder unmittelbaren Begünstigung getroffen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts direkt an die ZfA:
https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigation/public/1_ZfA/121_Kundenanbindung_node.html
Offensichtlich ist der Sachverhalt noch nicht korrekt geklärt (Ich hatten Ihren Beitrag schon richtig verstanden). Es wird Ihnen gar nichts anderes überbleiben, als den Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter zu suchen. Wenn nicht telefonisch, dann eben schriftlich. Hier im Forum kommen Sie nicht weiter!Sie sollten das über Ihren zuständigen Rententräger klären.Das hatte ich bereits getan. Bitte nochmals meinen ersten Beitrag sinnentnehmend lesen.
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