Hallo Heidrun,
in den Datensätzen, die die Rentenversicherungsträger auf Anforderung an die ZfA senden, wird unseres Wissens nach keine Aussage zur mittelbaren oder unmittelbaren Begünstigung getroffen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts direkt an die ZfA:
https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigation/public/1_ZfA/121_Kundenanbindung_node.html