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Experten-Antwort

fehlerhafte Daten

von Heidrun04.09.2018 | 10:38
139 Ansichten
6 Antworten

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Ich habe einen Riestervertrag. Der Anbieter führt mich als mittelbar begünstigt. Im Versicherungsverlauf wird mir 'Arbeislosigkeit ohne Leistungsbezug' bescheinigt. Das ist so alles richtig. Allerdings wird bei der Datenübermittlung der Rentenversicherung an die ZfA eine unmittelbare Begünstigung angegeben. Das ist falsch. Auf Nachfrage, ob sich das korrigieren ließe, hat man mir mitgeteilt, dass das alles elektronisch wäre und deshalb nicht zu ändern sei. Das macht mich jetzt ratlos.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.09.2018 | 14:57

Hallo Heidrun,

in den Datensätzen, die die Rentenversicherungsträger auf Anforderung an die ZfA senden, wird unseres Wissens nach keine Aussage zur mittelbaren oder unmittelbaren Begünstigung getroffen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts direkt an die ZfA:

https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigation/public/1_ZfA/121_Kundenanbindung_node.html

5 Antworten

Heidrunam 13.09.2018 | 10:57
Laut Auskunft der ZfA wurde vom Rententräger übermittelt, dass ich unmittelbar berechtigt bin, da ich Entgeltersatzleistungen bei Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erhalten habe, wenn auch in Höhe von 0 €. Kann es sein, dass das Merkmal "Entgeltersatzleistungen" bei der Datenübermittlung neu hinzugekommen ist? Wäre es möglich anstatt "0 €" dort auch "keine" hinuschreiben?
Heidrunam 13.09.2018 | 17:18
Das hatte ich bereits getan. Bitte nochmals meinen ersten Beitrag sinnentnehmend lesen.
DRVam 13.09.2018 | 17:26
Sie sollten das über Ihren zuständigen Rententräger klären.
Das hatte ich bereits getan. Bitte nochmals meinen ersten Beitrag sinnentnehmend lesen.
Offensichtlich ist der Sachverhalt noch nicht korrekt geklärt (Ich hatten Ihren Beitrag schon richtig verstanden). Es wird Ihnen gar nichts anderes überbleiben, als den Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter zu suchen. Wenn nicht telefonisch, dann eben schriftlich. Hier im Forum kommen Sie nicht weiter!
Feliam 17.09.2018 | 10:27
Wenn Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug zum unmittelbar berechtigten Förderkreis gehört haben, bleiben Sie das auch, wenn Sie eine Leistung wg. Einkommens oder Vermögens von der Agentur für Arbeit nicht beziehen.
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