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Experten-Antwort

fehlerhafte Jahresmeldung an die DRV

von Löwenzahn17.11.2025 | 11:47
248 Ansichten
6 Antworten
Ich habe festgestellt, dass mein Arbeitgeber seit über 20 Jahren den Arbeitsmonat Dezember (Auszahlung immer im Januar) erst mit der Jahresmeldung des Folgejahrs an die DRV übermittelt. Dadurch sind mir Nachteile entstanden, da der Wert eines Entgeltpunkts ja von Jahr zu Jahr steigt. Ist eine nachträgliche Korrektur der Jahresmeldungen möglich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2025 | 14:22

Hallo Löwenzahn,

 

für Rückfragen zur ordnungsgemäßen Meldung zur Sozialversicherung wenden sie sich bitte an ihre zuständige Krankenkasse, da diese Einzugsstelle für Sozialabgaben ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

5 Antworten

Schadeam 17.11.2025 | 11:59
Das wird wohl alles in Ordnung sein, höchstwahrscheinlich waren bei Ihrem AG in den letzten Jahre schon mehrfach Betriebsprüfungen und dieses Problemchen wurde nie beanstandet.
Datenübermittlungam 17.11.2025 | 12:08
Sie könnten sich an Ihre Krankenkasse wenden. Diese erhält die Meldungen zur Sozialversicherung und leitet sie an die DRV weiter. Auch erhält die Krankenkasse die Betriebsprüfberichte. Vermutlich werden Sie den Inhalt nicht konkret erfahren. Aber Ihre Krankenkasse könnte trotzdem schauen, ob Ihre Meldungen beanstandet wurden. Oder sich möglicherweise an den Arbeitgeber wenden und um Prüfung bitten. Sofern es überhaupt etwas zu beanstanden gibt.
Du meine Güteam 17.11.2025 | 12:54
Nein.
Anonymam 17.11.2025 | 14:12
Hallo Löwenzahn, selbst wenn Sie ihr Gehalt immer einen Monat im nachhinein abgerechnet bekommen, kann nichts fehlen, weil der Arbeitgeber Ihnen ja dennoch 12mal im Jahr Gehalt zahlt und auch abrechnet.
Löwenzahnam 19.11.2025 | 08:08
Anonym schrieb

Hallo Löwenzahn,

selbst wenn Sie ihr Gehalt immer einen Monat im nachhinein abgerechnet bekommen, kann nichts fehlen, weil der Arbeitgeber Ihnen ja dennoch 12mal im Jahr Gehalt zahlt und auch abrechnet.

Wie in meiner Frage geschildert, geht es nicht um Gehaltseinbußen, sondern an von mir vermuteten Einbußen an Entgeltpunkten.
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