Hallo Löwenzahn,
für Rückfragen zur ordnungsgemäßen Meldung zur Sozialversicherung wenden sie sich bitte an ihre zuständige Krankenkasse, da diese Einzugsstelle für Sozialabgaben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam
Hallo Löwenzahn,
selbst wenn Sie ihr Gehalt immer einen Monat im nachhinein abgerechnet bekommen, kann nichts fehlen, weil der Arbeitgeber Ihnen ja dennoch 12mal im Jahr Gehalt zahlt und auch abrechnet.
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