Hallo Bell,
Entgeltmeldungen vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse können grundsätzlich storniert werden, wenn sich herausstellt, dass diese falsch waren. Eine neue Entgeltmeldung kann dann abgegeben werden.
Anders ist es allerdings bei einem Rentenantrag. Hier wurde bei der Rentenantragstellung vom Antragsteller durch Unterschrift bestätigt, dass die gesonderte Meldung des Arbeitgebers herangezogen wird für die Hochrechnung weiterer in der Zukunft liegender Monate.
Selbst wenn sich herausstellt, dass das tatsächliche Entgelt höher war als das hochgerechnete Entgelt wird die Rentenberechnung mit dem hochgerechneten Entgelt erfolgen.
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