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Fehlerhafte Meldebescheinigung

von Bell07.11.2009 | 02:04
4854 Ansichten
4 Antworten
Kann eine fehlerhafte Meldebescheinigung an die DRV storniert oder rückgängig gemacht werden. Bis wann kann man ggf. eine neue Meldung nachsenden. Was muß vom AG noch beachtet werden. Wird bei einem laufenden Rentenantrag möglicherweise eine neue Berechnung der Rentenhöhe durchgeführt.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.11.2009 | 10:49

Hallo Bell,

Entgeltmeldungen vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse können grundsätzlich storniert werden, wenn sich herausstellt, dass diese falsch waren. Eine neue Entgeltmeldung kann dann abgegeben werden.

Anders ist es allerdings bei einem Rentenantrag. Hier wurde bei der Rentenantragstellung vom Antragsteller durch Unterschrift bestätigt, dass die gesonderte Meldung des Arbeitgebers herangezogen wird für die Hochrechnung weiterer in der Zukunft liegender Monate.

Selbst wenn sich herausstellt, dass das tatsächliche Entgelt höher war als das hochgerechnete Entgelt wird die Rentenberechnung mit dem hochgerechneten Entgelt erfolgen.

3 Antworten

-_-am 07.11.2009 | 11:11
Was verstehen Sie unter einer "Meldebescheinigung"? Haben Sie eine fehlerhafte Entgeltmeldung nach § 194 SGB VI (siehe http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__194.html)… abgesetzt (Meldegrund 57) oder handelt es sich um eine Jahresmeldung oder Meldung bei Beschäftigungsende? Die Berichtigung einer fehlerhaften Entgeltmeldung ist nach § 14 DEÜV unverzüglich durch Stornierung und neue, richtige Meldung vorzunehmen (http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__14.html).… Bei einem noch nicht entschiedenen Rentenantrag empfiehlt sich zusätzlich, die Sachbearbeitung beim Rentenversicherungsträger zu kontaktieren, damit die fehlerhafte Meldung möglichst erst gar nicht zu einer falschen Rentenberechnung führt.
F U Nam 07.11.2009 | 12:23
Das Entgelt wird ermittelt, in dem die letzten 12 Monate (Okt. 2008 bis Sep. 2009) zugrunde gelegt werden. Hierzu wird das Jahresentgelt 2008 aufgeteilt und es zählen 3/12 dazu kommt das Meldeentgelt 2009 (Jan-Okt). Aus der Gesamtsumme wird dann ein Durchschnittliches entgelt gebildet was dann als Vorausentgelt für die Monate Okt-Dez 2009 bei der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird.
Bellam 07.11.2009 | 12:03
Abgabegrund der Meldebecheinigung war 57. Zeitraum 01.09 bis 30.09 2009. Rentenantrag wurde am 06.10. gestellt.Rentenbeginn ist für 01.01.2010 beantragt.Eine berichtigte Meldebescheinigung würde ein höheres Entgelt beinhalten. Wie wird der Entgeldbetrag für die Monate Okt.bis Dez.ermittelt.Wird das vom AG oder von der DRV berechnet. Für eine Antwort bedanke ich mich jetzt schon MfG
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