Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Fehlerhafter Anmeldegrund DEÜV / Versicherungsverlauf ?

von Schnitzler31.03.2026 | 17:05
144 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, nach Kontrolle des Versicherungslauf DRV für 2025, musste ich feststellen, das der Einmalbetrag, der leistungsrechtlich für 2024 gilt und erst in 2025 gezahlt wurde, im Versicherungsverlauf für 2025 in der Gesamtmeldung "Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen" erscheint. An wen kann man sich wenden, wenn der Arbeitgeber dies für nicht so wichtig erachtet ? Kann man die Korrektur direkt zwischen VN und DRV vornehmen ? Bis dato gab es für solche Zahlungen immer die Position "einmal gezahltes Entgeld" (Meldegrund 54?) im Versicherungsverlauf und somit die richtige Zuordnung zum Vorjahr. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schnitzler,

 

die Zuordnung und Beitragspflicht von einmalig gezahlten Arbeitsentgelten ist in § 23a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) geregelt. Danach ist eine Einmalzahlung bei laufendem Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Eine Zuordnung zum Vorjahr ist nur möglich, wenn die Auszahlung in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März erfolgt und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. 

 

Die richtige Zuordnung Ihrer Einmalzahlung kann von uns nicht beurteilt werden, da uns die Details Ihres Falles nicht bekannt sind. Wenden Sie sich bei Zweifeln an der Richtigkeit der Zuordnung und der Beurteilung der Beitragspflicht bitte an Ihre Krankenkasse, da diese außerhalb von Betriebsprüfungen nach § 28h Absatz 2 SGB IV über die Versicherungs- und Beitragspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung entscheidet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Kkam 31.03.2026 | 20:16
Für eine eventuelle falsche Meldung wenden Sie sich an die Krankenkasse als Einzugsstelle.
DEÜVam 01.04.2026 | 09:46
Bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse. Diese hat die Möglichkeit, den Arbeitgeber um Prüfung und ggf Korrektur zu bitten bzw aufzufordern.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026