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Experten-Antwort

Fehlzeiten

von Josto04.12.2013 | 10:14
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5 Antworten

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Guten Tag, ich habe in meinem Rentenversicherungsverlauf Fehlzeiten von 10 Monaten. Nachweise kann ich nicht mehr erbringen, habe schon alles versucht. Meine Frage lautet nun, was macht das im Endeffekt aus? Wieviel bekomme ich weniger Rente!? Handelt es sich da um 5-50€ im Monat oder gar mehr?? Gruss Josto

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josto, an den Äußerungen von Schalke und LS können Sie sehen, dass diese Frage sich nicht pauschal beantworten lässt. Je nach Sachverhalt (Arbeitslos, Arbeitsunfähig,Verdiensthöhe) in diesen 10 Monaten, beträgt der Rentenverlust nach heutigen Werten zwischen 0 und 55 €.

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4 Antworten

LSam 04.12.2013 | 11:20
Ergänzende Bemerkung zur Aussage "von Schalke" am Beispiel eines Durchschnittsverdienstes für das Jahr 1980 demonstriert. Wenn ohne die fehlenden Monate 29485 DM im Jahr verdient worden sind. erhielten Sie 1,0000 Entgeltpunkte (EGPT). Da nur 2 Monate belegt sind, gehen Ihnen 0,8333 EGPT verloren. . Multipliziere ich die Punkte mit dem aktuellen Rentenwert 2013 für die alten Bundesländer (=28,14 €), ergeben sich als direkte Auswirkung (0,8333*28,14)= 23,45 € weniger Rente. Betrachten Sie das aber nur als Beispiel. . Als indirekte Auswirkung kommen noch ein paar Euro dazu, weil sich durch die fehlenden Monate auch der Gesamtleistungswert reduziert, mit dem beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten bewertet werden.
Schalkeam 04.12.2013 | 10:22
Kommt darauf wie hoch der Bruttojahresarbeitsverdienst war.
Klonteram 04.12.2013 | 13:03
Was viel wichtiger ist: Sollten Sie eine Lücke im Versicherungsverlauf haben, sind möglicherweise die versicherungsrechtlichen Bedingungen für eine EM Rente nicht erfüllt. Bei mir war es jedenfalls so. Aber wie gesagt: Es kommt darauf wo die Lücke ist. Hören Sie mal bei Ihrer Krankenkasse nach,denn wenn Sie nicht rentenversichert waren, waren Sie auch in dieser nicht krankenversichert.
=//=am 04.12.2013 | 15:16
Handelt es sich bei den Fehlzeiten um Beschäftigungs- Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten, können Sie es doch bei der für diesen Zeitraum für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse probieren. Es kommt natürlich darauf an, WANN diese Fehlzeiten waren: vor 5, 10 Jahren oder noch länger? Teilen Sie diese Fehlzeiten der DRV mit, evtl. kann doch noch etwas nachgewiesen werden. Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Auch muß ich eine Aussage revidieren: auch wer NICHT rentenversichert ist, kann selbstverständlich krankenversichert sein. Das Eine schließt das Andere nicht aus.
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