Hallo Iris,
Sie beziehen eine Teilrente und sind noch halbtags berufstätig, außerdem sind Sie noch an der VHS tätig und machen noch Jogakurse.
Grundsätzlich müssen Sie alle Entgelte als Arbeitnehmerin sowie alle Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Ihrer Deutschen Rentenversicherung melden, sofern Sie insgesamt Ihre individuelle Verdienstgrenze für Ihre Teilrente überschreiten. Die Höhe Ihrer Verdienstgrenze finden Sie in Ihrem Rentenbescheid oder können Sie bei Ihrer Rentenversicherung erfragen. Dabei dürfen Sie pro Kalenderjahr in zwei Monaten die Verdienstgrenze bis zum Doppelten überschreiten.
Die Einnahmen aufgrund des Jogakurses sind dann als meldepflichtige Einnahmen zu berücksichtigen, sofern es sich um zu versteuernde Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit handelt. Allerdings wäre in diesem Falle vermutlich der sogenannte Übungsleiter-Freibetrag zu berücksichtigen. Da wir in diesem Forum keine individuelle Steuerberatung durchführen können und dürfen, empfehle ich Ihnen, sich dazu mit einem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.
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