Hallo, Yvonne,
immer dann, wenn Sie neben Ihrer Rente eigenes Einkommen hinzuverdienen, ist dieses dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Grundsätzlich sind solche Einkünfte auf Ihre Waisenrente anzurechnen. Zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist nicht nur die Dauer, sondern auch die Entgelthöhe maßgebend. Ihre Angaben lassen die Schlußfolgerung zu, dass keine versicherungsfreie Beschäftigung vorliegt. Hinsichtlich Ihrer Fragen zur Krankenversicherung sowie Besteuerung möchten wir Sie an Ihre zuständige Krankenkasse bzw. das Finanzamt verweisen.