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Experten-Antwort

Ferlängerungsantrag abgelehnt, Gutachter schreibt folgendes...

von Annette07.05.2014 | 00:34
4520 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo, ich habe 8 jahre erwerbsminderungsrente, bei einer unheilbaren erkrankung erhalten und mein folgeantrag wurde abgelehnt. begründung: vollschichtig ab 6 std auf dem allgemeinen arbeitsmarkt unter den üblichen bedingungen einsetzbar. ------------------------------ ich versteh es nicht, meine ärzte haben keine besserung bescheinigt, sondern einen unveränderten zustand. habe mir die gutachten angefordert und nach 6 wochen auch gg gebühr erhalten. der gutachter hat alles richtig an erkrankungen aufgeführt und stimmig eingeschätzt. genauso wie mein zustand bei damaliger rentenbewilligung war - sogar noch neu hinzugekommene folgen der grunderkrankung aufgeführt. zum schluss steht es im gutachten aber so geschrieben: "für die zuletzt 2006 ausgeübte körperlich leichte tätigkeit als ..... ist die versicherte nur 3-6 std einsetzbar, weil es sich um eine überwiegend sitzende tätigkeit handelt. sinnvoller ist sehr leichte tätigkeit im regelmäßigen wechsel der arbeitshaltungen. jedoch nicht gebeugt, überkopf,nicht unter einfluss von nässe, kälte, zugluft, erschütterungen, vibrationen. auf dem allgemeinen arbeitsmarkt ist die versicherte demzufolge vollschichtig einsetzbar." was sollte das für eine arbeit sein? ich kann in krankheitsschub-freien zeiten max. 1 std sitzen, gehen. stehen max 15 min. brauche dann eine pause, bzw. haltungswechsel. bei krankheitsschüben geht gar nichts außer langsames schleichen im wechsel mit liegen und sitzen über mind. 3 wochen. ist das nicht ein widerspruch im gutachten und muss mir die rv eine arbeitsstelle benennen, die meinem restleistungsvermögen noch entsprechen könnte? ist das der allgemeine arbeitsmarkt bzw. übliche bedingungen, wenn man viel mehr pausen braucht als gesunde mitarbeiter und sehr oft arbeitsunfähig ausfällt? arbeitsamt-gutachen = nicht vermittelbar, restleistung unter 3 std täglich. habe gehört, dass das die rv nicht berücksichtigt. ist das so? annette

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben vor Wegfall Ihrer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente einen Weitergewährungsantrag gestellt. Bei der Entscheidung der Gewährung der Rente über den Wegfallzeitpunkt hinaus wird Ihr aktuelles Leistungsvermögen festgestellt. Auf eine Veränderung Ihres Leistungsvermögens im Vergleich zur Erstentscheidung kommt es hierbei nicht an.

Laut Ihrer Aussage wurde die Ablehnung damit begründet, dass aktuell ein Leistungsvermögen von sechs Stunden und mehr für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes in wechselnder Arbeitshaltung besteht.

Wird ein Rentenantrag mit dem Verweis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abgelehnt, ist eine Benennung von Verweisungstätigkeiten nur erforderlich, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht einsetzbar sind. Da im Ablehnungsbescheid kein Bezug auf eine Verweisungstätigkeit genommen wird, hat der Gutachter das Erfordernis von zum Beispiel zusätzlichen betriebsunüblichen Pausen vermutlich nicht festgestellt. Es kommt folglich jede leichte Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Funktionseinschränkungen in wechselnder Körperhaltung in Frage.

Die von der Agentur für Arbeit erstellten Gutachten werden in die Entscheidung mit einbezogen. Der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung ist jedoch an die Leistungsbewertung dieser Gutachten nicht gebunden. Die im Rentenverfahren erstellten sozialmedizinischen Gutachten sind die Entscheidungsgrundlage des Rentenbescheides.

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23 Antworten

Steppenwolfam 07.05.2014 | 07:57
Hallo Anette! Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit entpsrechendem Fachgebiet bzw. von einem Sozialverband vertreten .....für einen Widerspruch haben Sie ja nur 4 Wochen Zeit! Wenn Sie schon über einen solangen Zeitraum Rente erhalten sollten Ihre Chancen eigentlich gut sein, die Rente weiter zubekommen! Es ist wohl zu komplex Ihre persönliche Krankengeschichte über das Netz aufzuarbeiten! Aber vielleicht kann Ihnen der Experte Ihr noch einen Tipp geben! MfG Der Steppenwolf
Fritzam 07.05.2014 | 09:37
Hallo Sind sie nach 1961Gebohren? Aber Grundsätzlich müssen sie jetzt Beweisen das es diese Tätigkeit nicht gibt, geht wahrscheinlich ohne Klage nicht sind sie vor 1961 geboren hätten sie vielleicht Berufsschutz. Nach 1961 geboren müssen sie Beweisen das es für sie keine Tätigkeit am Arbeitsmarkt gibt AUCH MIT DEN EINSCHRÄNKUNGEN DES GUTACHTERS NICHT! Sind SOZEN Gesetze Wischi Waschi ! MfG
Annetteam 07.05.2014 | 10:33
vielen dank für ihre antworten! ich bin nach 1961 geboren und einen anwalt habe ich auch. wir warten seit februar auf die beantragte akte zur einsicht. :-( ohne können bzw. wollen wir keine begründung formulieren. ein mitarbeiter des jobcenters sagte, die rv hat nur 3 monate zeit einen widerspruch zu bearbeiten. scheint ja auch nicht zu stimmen. :-( ???? bekomme noch bis juni alg2, dann soll ich zum sozialamt. ist das grausam so ein sozialer abstieg wg der gesundheit.... annette
Fritzam 07.05.2014 | 11:09
Hallo Ist natürlich eine Schwierige Kiste, aber wenn sie aufgeben dann hat dir DRV erreicht was sie will. Googeln sie nach Urteile das Lenkt ab und gibt Hoffnung. Ihr bestes Argument ist 8 Jahre Rente und diese wird bei unverändertem Gesundheitszustand Gestrichen, ein Witz wie so oft bei der DRV. Und dann gehen sie bei Berufe.net Rein und Schauen bei den Berufsanforderungen ob es da was gibt das zu ihren Einschränkungen passt. Ausdrucken und dem Widerspruch bei fügen. ;Mfg
Fritzam 07.05.2014 | 11:12
Nachtrag: natürlich nur das für sie Positive beifügen. Nach 1961 geboren ist Schlecht, aber sie sind ja nicht gesünder geworden.
Agentenmeinungam 07.05.2014 | 11:53
Es ist nicht Aufgabe der DRV, einen solchen Beruf zu ermitteln oder zu benennen. Das interessiert die m. E. auch gar nicht. Deswegen war dies bei der Entscheidung auch nicht zu berücksichtigen, ob es einen solchen Beruf überhaupt gibt. Dieses Risiko ist über die Agentur für Arbeit abgesichert, deswegen sollte dort unverzüglich eine Arbeitsloenmeldung erfolgen, falls noch nicht geschehen!
Fritzam 07.05.2014 | 12:04
Hallo In Berufe.net können sie Etwas über die Berufsanfoderungen erfahren die DRV benützt Berufsgutachten die sind schon Asbach uralt. MfG
Annetteam 07.05.2014 | 19:21
ich schau gleich mal bei berufe.net rein. ich kenne die seite noch nicht, vielen dank für den hinweis. schade, dass der gutachter die dauer von max. 1 std sitzen nicht so mit hingeschrieben hat. jedoch hat er nach ner halben stunde bei ihm auf dem stuhl schon gesehen, dass ich hin und herrutsche und mir einen anderen stuhl angeboten.... ich habe u.a. eine erkrankung mit schubweisem krankheitsverlauf, vielleicht ist er auch von den letzten zufällig besseren blutwerten ausgegangen. man weiß es nicht.... hätte ich in den letzten 8 wochen ein blutbild gehabt, wäre der fall sicher klarer gewesen. am untersuchungstag waren die entzündungswerte nur leicht erhöht. ja, ich übe mich in geduld und versuche mir hoffnung zu geben. alg2 beziehe ich bereits - vorübergehend - bis das widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. annette
Annetteam 08.05.2014 | 10:09
hallo fritz, ich muss ihnen recht geben! bin natürlich auch frustriert..... nur nicht krank sein.... der soziale abstieg ist bitter, zumal man es sich nicht so ausgesucht hat und es zuvor eine selbstverständlichkeit war für sich selbst zu sorgen. ich war gern berufstätig und unabhängig. die seite berufe.net hat mich leider nicht weitergebracht.... komme da ohne anmeldung nicht an infos. habe auch im netz leider nichts gefunden was genau den "allgemeinen arbeitsmarkt und übliche bedingungen" rechtlich gesehen genau beschreibt. vielleicht kann an der stelle hier noch jemand helfen? vielen dank! annette
Fritzam 08.05.2014 | 09:24
Hallo Ich möchte an dieser stelle wieder darauf hinweisen wer alg 2 erfunden hat die SPD ich kenne durch mein Engagement bei VDK einige hundert Menschen die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und durch alg2 Ruiniert wurden. MfG Das drv Bla,Bla dies ist eine seite für Bla,Bla und keine für Po Bla,Bla kenne ich schon! Schenk es euch Bla Bla
Fritzam 08.05.2014 | 10:50
hallo ich komme ohne Anmedung da rein zum beispiel Registrator Arbeitsbedingungen im Einzelnen • Arbeit im Sitzen • Bildschirmarbeit (z.B. digitale Dokumente auf CD-ROM oder DVD speichern) • Arbeit in Büroräumen (Akten und Schriftverkehr registrieren und archivieren) Können im Sitzen Arbeiten? oder erfüllen sie die Anderen Voraussetzungen ich denke nein sie können ja nicht sitzen. (
Fritzam 08.05.2014 | 10:57
hallo ich komme ohne Anmedung da rein zum Beispiel Küchenhilfe Vorraussetzungen • Arbeit im Gehen und Stehen • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (Küchenmaschinen und -geräte bedienen) • Handarbeit (z.B. bei der Herstellung von Speisen mithelfen) • schweres Heben und Tragen (z.B. schwere Töpfe oder Säcke mit Lebensmitteln heben und tragen) • Arbeit in der Küche (z.B. in Großküchen, Kantinen, Restaurants und Gasthöfen) • Arbeit in Lagerhallen (z.B. in Lager- und Kühlräumen) • wechselnde Arbeitsorte (z.B. schneller Wechsel zwischen heißen Küchenräumen und Kühl- und Lagerräumen) • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. bei Arbeiten in Lager- und Kühlräumen, durch Backöfen und Küchenherde) • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Küchendämpfe) • Arbeit unter Geruchseinfluss • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Küchenschürze, Kopfbedeckung, Gummihandschuhe) • Unfallgefahr (z.B. Verbrennungen oder Handverletzungen beim Umgang mit Küchenmaschinen und Messern) • Gruppen-, Teamarbeit (z.B. in der Küchenbrigade zusammenarbeiten) Können sie das? sie haben doch Bestimmt auch Rücken ! So müssen sie eine sehr leichte Tätigkeit nach und nach zerpflücken!
Fritzam 08.05.2014 | 11:05
Reinigungskraft Arbeitsbedingungen im Einzelnen • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Staubsauger, Reinigungs- oder Textilreinigungsmaschinen) • Handarbeit (z.B. Reinigung von Fußböden, Verglasungen, Mobiliar, Heizkörpern, Türen und sanitären Anlagen; Entleeren von Aschenbechern oder Papierkörben; Trennung und Entsorgung von Müll) • schweres Heben und Tragen (z.B. schwere Wäschesäcke heben) • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (feuchtwarme Reinigungsräume in der Textilreinigung) • Umgang mit Chemikalien (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsmittel) haben sie vielleicht Asthma? • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gummihandschuhe) • Gruppen-, Teamarbeit (z.B. Arbeit in einer Reinigungskolonne) • früher Arbeitsbeginn Hallo können sie Das ? Es Spielt aber keine Rolle ob das was für sie ist, es regiert nur das ob sie das können und zwar geistig wie körperlich! So jetzt sind sie dran ich kann ja nicht ihre Arbeit machen!
Cascadaam 08.05.2014 | 11:27
.....deutsche Sprache, schwere Sprache....ich weiss, es gehört hier nicht hin, aber es sträuben sich mit echt die Nackenhaare. @Annette: ich denke, dass auch Berufe.net Sie nicht weiterbringen wird. Sie werden doch anwaltlich vertreten (hoffentlich ein Fachanwalt für Sozialrecht !!) und der Anwalt wird schon wissen, wie er richtig argumentiert, um Ihnen helfen zu können. Alles Gute !
Nick L. Beckam 08.05.2014 | 12:10
So, nun auch als Quellen die Rechtsprechung des BSG, z. B. Urteile zuletzt vom 19.10.2011 und vom 09.05.2012. Aktenzeichen konnte ich nicht finden.
Annetteam 08.05.2014 | 14:33
Zitat von Cascada anzeigen
:-) meine nackenhaare sträuben sich auch, wenn ich meinen vertipper sehe.... leider kann man hier nicht berichtigen! ich beherrsche die deutsche sprache in wort und schrift perfekt, auch wenn ich hier alles klein schreibe und sich der fehlerteufel eingeschlichen hat. ;-) manchmal, so scheint es mir seit kurzem, ist es in unseren land jedoch kein vorteil, wenn die deutsche sprache (auch als muttersprache) bestens beherrscht wird . ;-) und ja, ich habe einen anwalt für sozialrecht. nur schadet es ja nicht, wenn man selbst auch gut informiert ist. vielen dank für die bisherigen tipps, vielleicht stoße ich ja doch noch auf hilfreiche urteile im netz. mfg annette
=/=am 08.05.2014 | 16:41
"...für die zuletzt 2006 ausgeübte körperlich leichte tätigkeit als ..... ist die versicherte nur 3-6 std einsetzbar, weil es sich um eine überwiegend sitzende tätigkeit handelt. sinnvoller ist sehr leichte tätigkeit im regelmäßigen wechsel der arbeitshaltungen. jedoch nicht gebeugt, überkopf,nicht unter einfluss von nässe, kälte, zugluft, erschütterungen, vibrationen. auf dem allgemeinen arbeitsmarkt ist die versicherte demzufolge vollschichtig einsetzbar." Es gibt sehr wohl auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Tätigkeiten, die mit diesen Einschränkungen ausgeübt werden können. Dass Sie nur höchstens eine Stunde lang sitzen können ist nichts Außergewöhnliches. Nicht jeder Angestellte oder Arbeiter sitzt 8 Stunden am Stück! Man kann doch zwischendurch immer mal aufstehen und sich kurz die Beine vertreten. Oder liegen Sie zu Hause den ganzen Tag? Da Sie nach 1961 geboren sind, ist es uninteressant, welche Beschäftigung Sie vor der Rente ausgeübt haben.
Annetteam 08.05.2014 | 21:18
ja natürlich, gesunde menschen können einfach so aufstehen - ohne schmerzen, ohne steif zu sein - und sich mal eben schnell die beine vertreten. habe ich viele jahre auch so gemacht :-)
Fritzam 09.05.2014 | 11:25
Hallo Sobald sie mit, und durch ihre Behinderungen/Einschränkungen Beweisen können das es für sie keine zumutbare Tätigkeit Gibt bekommen sie die Rente. Plan B. sie Besorgen sich ein Gegen Gutachten.
Fritzam 09.05.2014 | 11:30
Hallo Sobald sie mit, und durch ihre Behinderungen/Einschränkungen Beweisen können das es für sie keine zumutbare Tätigkeit Gibt bekommen sie die Rente. Plan B. sie Besorgen sich ein Gegen Gutachten.
Annetteam 09.05.2014 | 19:28
vielen dank, fritz, ich habe ein paar gerichtsurteile im netz gefunden, wenn ich das so lese schwindet mir die hoffnung :-( klar, es gibt menschen die rente beantragen bei heilbaren vorübergehenden erkrankungen, die haben keine chance. aber genauso viele menschen bekommen eine ablehnung die nicht mehr gesund werden können. :-( mein anwalt wird wissen, wie man nachweist das es keine geeignete arbeit gibt. ich habe (noch) keine ahnung wie man das macht. ? wer bezahlt eingentlich ein gegengutachten, wenn der widerspruch über beratungs - bzw. prozesskosten läuft? wenn ich die kosten selbst tragen müsste, wäre bei mir schon ende. :-( annette
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