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Experten-Antwort

Fernstudium/E-Learning Nachweise für die Waisenrente

von Fodoline16.11.2024 | 20:47
243 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich interessiere mich für ein Informatik Fernstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule mit dem Abschluss Bachelor of Science. Die Hochschule arbeitet mit dem Konzept des E-Learnings. Prüfungen (Klausuren etc) sind in Präsenz. Desweiteren gibt es regelmäßige Repetitorien. Ein vorher festgelegter Studienplan umfasst 6 Semester bis zum Abschluss. Allerdings besteht auch die theoretische Möglichkeit einer kurzfristigen Verlängerung. Bisher beziehe ich Halbwaisenrente. Meine Frage ist, steht diese theoretische Möglichkeit der Verlängerung des Studiums der Weitergewähung der Halbwaisenrente entgegen? Reicht es aus, die Prüfungsordnung des Studienfaches einzureichen? Daraus geht hervor, welches Modul in welchem Semester zu absolvieren ist, welche Prüfung für das jeweilige Modul abzulegen und wieviel Creditpoints jeweils zu erwerben sind. MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.11.2024 | 16:27

Hallo Fodoline,

 

auch diese Form des Studiums muss der Weitergewährung der Halbwaisenrente nicht entgegenstehen.

 

Wichtig ist, dass das Studium mit einem Präsenzstudium, was Qualität und Umfang anbelangen, vergleichbar ist.

 

Dazu gibt es einige Punkte zu beachten :

 

1. Akkreditierung der Hochschule :

 

Die Hochschule muss staatlich anerkannt sein. Dies stellt sicher, dass die Qualität der Ausbildung den nationalen Standards entspricht.

 

2. Akkreditierung des Studienganges :

 

Der Studiengang selbst muss akkreditiert sein. Dies bedeutet, dass der Studiengang von einer offiziellen Stelle geprüft und genehmigt wurde.

 

3. Immatrikulationsbescheinigung :

 

Sie müssen eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorlegen können, die bestätigt, dass Sie als Student/in an dieser Hochschule

eingeschrieben sind.

 

4. Prüfungsordnung und Studienplan :

 

Diese Dokumente sollten die Dauer und den Umfang des Studiums klar definieren. Sie helfen dabei, die Gleichwertigkeit des E-Learning Studiums mit einem Präsenzstudium zu belegen.

 

5. Regelmäßige Prüfungen und Leistungsnachweise :

 

Es muss u.a. sichergestellt sein, dass Sie regelmäßig Prüfungen ablegen und Leistungsnachweise erbringen, ähnlich wie in einem

Präsenzstudium. Wichtig ist auch, dass Sie der Rentenversicherung die entsprechenden Studiennachweise regelmäßig vorlegen,

damit der Weitergewährung Ihrer Halbwaisenrente nichts entgegen steht.

 

Wir empfehlen Ihnen aber zur Klarstellung Ihrer Situation auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen

Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

1 Antworten

SBam 17.11.2024 | 10:41
Reichen Sie die Unterlagen ein und warten Sie die Entscheidung Ihres zuständigen Rententrägers ab. Hier prüft und entscheidet niemand über Ihren weiteren Anspruch auf Halbwaisenrente.
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