Hallo Fodoline,
auch diese Form des Studiums muss der Weitergewährung der Halbwaisenrente nicht entgegenstehen.
Wichtig ist, dass das Studium mit einem Präsenzstudium, was Qualität und Umfang anbelangen, vergleichbar ist.
Dazu gibt es einige Punkte zu beachten :
1. Akkreditierung der Hochschule :
Die Hochschule muss staatlich anerkannt sein. Dies stellt sicher, dass die Qualität der Ausbildung den nationalen Standards entspricht.
2. Akkreditierung des Studienganges :
Der Studiengang selbst muss akkreditiert sein. Dies bedeutet, dass der Studiengang von einer offiziellen Stelle geprüft und genehmigt wurde.
3. Immatrikulationsbescheinigung :
Sie müssen eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorlegen können, die bestätigt, dass Sie als Student/in an dieser Hochschule
eingeschrieben sind.
4. Prüfungsordnung und Studienplan :
Diese Dokumente sollten die Dauer und den Umfang des Studiums klar definieren. Sie helfen dabei, die Gleichwertigkeit des E-Learning Studiums mit einem Präsenzstudium zu belegen.
5. Regelmäßige Prüfungen und Leistungsnachweise :
Es muss u.a. sichergestellt sein, dass Sie regelmäßig Prüfungen ablegen und Leistungsnachweise erbringen, ähnlich wie in einem
Präsenzstudium. Wichtig ist auch, dass Sie der Rentenversicherung die entsprechenden Studiennachweise regelmäßig vorlegen,
damit der Weitergewährung Ihrer Halbwaisenrente nichts entgegen steht.
Wir empfehlen Ihnen aber zur Klarstellung Ihrer Situation auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen
Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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