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Experten-Antwort

Festanstellung als Student

von Julia8825.11.2011 | 12:12
2621 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin verwirrt was das Thema Festanstellung als Student angeht. Manche sagen das darf man nicht und andere sagen, das hat nur versicherungsrechtliche Folgen aber das ist möglich. Kann ich also eine Festanstellung haben, wenn ich noch nicht exmatrikuliert bin? Vielen Dank für eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine Festeinstellung, in der Zeit in der Sie noch immatrikuliert sind. Die Prüfung ob Rentenversicherungspflicht vorliegt richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch - (SGB VI).

Eine Beschäftigung neben dem Studium ist also aus unserer Sicht möglich.

Ergänzend sei jedoch auf folgendes hingewiesen:

Sofern das Studium Sie in dieser Zeit nicht überwiegend in Anspruch nimmt, kann die Zeit des Studiums während der Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nicht als Anrechnungszeit vorgemerkt werden.

Zu eventuellen Auswirkungen auf anderen Rechtsgebieten kann von hier aus keine Stellung genommen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Professoram 25.11.2011 | 12:13
Wer soll Ihnen das verbieten.
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