Hallo Pusteblume,
bis zum Ablauf eines Jahres nach einer abgeschlossenen Erstbehandlung (Operation, Bestrahlung, Chemotherapie) können Sie Leistungen zur onkologischen
Rehabilitation in Anspruch nehmen. Wenn erhebliche
Funktionsstörungen vorliegen, kann in Ausnahmefällen
auch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Rehabilitation stattfinden, die beantragt werden muss.
Innerhalb der Ein- beziehungsweise Zweijahresfrist
können Sie auch wiederholt onkologische Rehabilitationen in Anspruch nehmen, sofern Sie jeweils die
persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die persönlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn aus
medizinischer Sicht folgende Punkte erfüllt sind:
> die entsprechende Diagnose liegt vor,
> die Erstbehandlung (operative Behandlung oder
Strahlentherapie) ist abgeschlossen,
> die körperlichen, seelischen, sozialen oder beruflichen Einschränkungen, die durch die Erkrankung
entstanden sind, sind therapierbar beziehungsweise
positiv zu beeinflussen und
> der Patient ist für die onkologische Rehabilitation
ausreichend belastbar sowie möglichst allein reisefähig.
Eine dauernde Arbeitsunfähigkeit ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Pusteblume,
eine Rehamaßnahme gehört nicht zur Erstbehandlung.
Es kommt letztlich auf die Abfolge in der Erstbehandlung und deren Abschluss an. Wenn nach Chemo und OP zuletzt eine Bestrahlung erfolgt ist, ist das Ende der Bestrahlung für beide Fristen (1 Jahr bzw. 2 Jahre) maßgebend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Pusteblume,
zur Definition "Ende der Primärbehandlung" finden Sie weitere Informationen in den offen zugänglich im Internet abgelegten Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (rvRecht) der Deutschen Rentenversicherung.
Für Sie maßgebend ist die Gemeinsame Rechtliche Anweisung zu § 31 SGB VI unter Ziffer 3.1 ff:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0031.html#doc1576692bodyText11
Welcher der dort geschilderten medizinischen Sachverhalte genau auf Sie zutrifft, kann von uns an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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