Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Festigungsreha

von Pusteblume 23.07.2022 | 10:19
367 Ansichten
7 Antworten
Hallo, Ich war wegen einer Tumorerkrankung zur AHB. Dort wurde uns gesagt,als onkologischer Patient hätte man innerhalb eines Jahres, ab Abreise, Anspruch auf eine weitere Reha, die sogenannte Festigungskur. Wie sind hierbei die Voraussetzungen? Muss ich AU dafür sein die ganze Zeit übet? Bitte keine Paragraphen? Diese sind doch ziemlich allgemein gehalten.

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 25.07.2022 | 08:54

Hallo Pusteblume,

bis zum Ablauf eines Jahres nach einer abgeschlossenen Erstbehandlung (Operation, Bestrahlung, Chemotherapie) können Sie Leistungen zur onkologischen

Rehabilitation in Anspruch nehmen. Wenn erhebliche

Funktionsstörungen vorliegen, kann in Ausnahmefällen

auch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Rehabilitation stattfinden, die beantragt werden muss.

Innerhalb der Ein- beziehungsweise Zweijahresfrist

können Sie auch wiederholt onkologische Rehabilitationen in Anspruch nehmen, sofern Sie jeweils die

persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die persönlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn aus

medizinischer Sicht folgende Punkte erfüllt sind:

> die entsprechende Diagnose liegt vor,

> die Erstbehandlung (operative Behandlung oder

Strahlentherapie) ist abgeschlossen,

> die körperlichen, seelischen, sozialen oder beruflichen Einschränkungen, die durch die Erkrankung

entstanden sind, sind therapierbar beziehungsweise

positiv zu beeinflussen und

> der Patient ist für die onkologische Rehabilitation

ausreichend belastbar sowie möglichst allein reisefähig.

Eine dauernde Arbeitsunfähigkeit ist nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 27.07.2022 | 10:09

Hallo Pusteblume,

eine Rehamaßnahme gehört nicht zur Erstbehandlung.

Es kommt letztlich auf die Abfolge in der Erstbehandlung und deren Abschluss an. Wenn nach Chemo und OP zuletzt eine Bestrahlung erfolgt ist, ist das Ende der Bestrahlung für beide Fristen (1 Jahr bzw. 2 Jahre) maßgebend.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 02.08.2022 | 11:38

Hallo Pusteblume,

zur Definition "Ende der Primärbehandlung" finden Sie weitere Informationen in den offen zugänglich im Internet abgelegten Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (rvRecht) der Deutschen Rentenversicherung.

Für Sie maßgebend ist die Gemeinsame Rechtliche Anweisung zu § 31 SGB VI unter Ziffer 3.1 ff:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0031.html#doc1576692bodyText11

Welcher der dort geschilderten medizinischen Sachverhalte genau auf Sie zutrifft, kann von uns an dieser Stelle nicht beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 23.07.2022 | 11:03
Nein, durchgehend au müssen Sie da nicht sein. Stellen Sie - in Absprache mit Ihren Ärzten - dann einen neuen Antrag, wenn Sie meinen es sei die rechte Zeit dafür.
Pusteblume am 27.07.2022 | 09:04
Das heisst also, innerhalb eines Jahres nach der letzten OP? Und nicht innerhalb eines Jahres nach Abreise aus der Rehaklinik?
Pusteblume am 02.08.2022 | 09:10
Jetzt muss ich doch nochmal nachhaken,sorry. Ich hatte im März eine erste TURB und die Nachresektion,sprich 2te TURB im Mai. Anfang Juni haben wir mit der Mitomycin Therapie angefangen, welche wegen AHB ausgesetzt wurde und auf Grund Praxisurlaub erst Mitte August fortgesetzt werden kann, mit Ende Ende August.Welche Behandlung ist denn nun zur Beantragung ausschlaggebend? Die erste oder letzte OP oder das Ende der Mitomycin Chemotherapie?
Abschlägeam 02.08.2022 | 09:30
Hallo Pusteblume, da hier doch recht wenige Mediziner (bzw. eher keine) im Forum antworten und auch der 'Experte' wohl nicht auch noch gerade zufällig eine medizinische Ausbildung hat... Sie sollten es mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen, wann in Ihrem Fall der geeignete Zeitpunkt für eine Reha für Sie ist und diese dann -gern auch mit seiner Unterstützung- beantragen. Denn auch selbst wenn hier jemand weitere med. Fachkenntnisse hat/hätte, kann nur er beurteilen, wie Ihr 'Behandlungsstatus' ist. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026