Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Vater,
wie von Schade beschrieben, ist der Antrag beim Grundsicherungsamt zu stellen. Von dort wird die gutachterliche Prüfung bei der Deutschen Rentenversicherung eingeleitet.
Selbst können Sie diese Prüfung nicht veranlassen. Dies ist dem Sozialamt vorbehalten...Aber über das Verwaltungsverfahren eines Amtes für Grundsicherung braucht im Rentenforum nicht spekuliert zu werden, oder?Hallo, nein. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es, für den Fall, dass das GS-Amt eine Prüfung durch die DRV verzögert, ablehnt.... eine Möglichkeit gibt, eine solche Prüfung selbst zu veranlassen.
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