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Experten-Antwort

Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung

von Frau Wagner06.05.2024 | 08:04
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6 Antworten

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Guten Tag, wie läuft bei der DRV, die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung ab? Wer kann (neben der DRV) sonst noch feststellen, ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Wagner

 

Im Falle Ihrer Rentenantragstellung werden die Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung geprüft.
Neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der Wartezeit von 5 Jahren sind die medizinischen Voraussetzungen zu erfüllen. Diese werden wie User „Klare Sache“ zutreffend ausführt, ausschließlich durch die gesetzliche Rentenversicherung geprüft und entschieden. Ob Sie voll, teilweise oder nicht erwerbsgemindert sind, entscheidet letztlich der medizinische Dienst der Rentenversicherung nach Würdigung aller vorliegenden bzw. eingeholten medizinischen Unterlagen.

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie dann einen Bescheid. Sollten Sie mit dem festgestellten Ergebnis nicht einverstanden sein, besteht dann die Möglichkeit Widerspruch gegen den Bescheid beim Rentenversicherungsträger bzw. nach Ende des Widerspruchverfahrens Klage gegen den Widerspruchsbescheid beim zuständigen Sozialgericht einzulegen

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Anoynmam 06.05.2024 | 08:12
Niemand anders kann verbindlich entscheiden. Nur das Gericht im Gerichtverfahren bei Widerspruch und entsprechender Klage im Anschluss.
Klare Sacheam 06.05.2024 | 12:48
Ob Sie eine volle oder eine teilweise oder gar keine EM-Rente erhalten, entscheidet ausschließlich die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) auf Ihren Antrag hin. Sie können auch nur allgemein eine EM-Rente beantragen, also nicht speziell ein teiweise oder volle EM-Rente. Das ist keinWunschkonzert. Eine dauerhafte, also unbefristete EM-Rente wird nur sehr selten direkt genehmigt, auch darauf haben Sie nicht einfach per se einen Anspruch. Erst wenn eine befristete EM-Rente schon seit 9 Jahren gewährt wurde, muss bei einer Weiterverlängerung eine unbefristete EM-Rente gewährt werden. Das gilt aber nicht bei Arbeitsmarktrenten, diese werden niemals unbefristet gewährt. Wenn Sie mit der Entscheidung der DRV dann nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen und auch beim Sozialgericht Klage einreichen.
Mimimiam 06.05.2024 | 14:29
Keine Chance, sich die Drückebergerei woanders als bei der Rentenversicherung bestätigen zu lassen. Die durchschauen dann schon das Vorhaben.
Mimimiam 07.05.2024 | 12:36
PS: gerne würde ich hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind. Das kann ich aber leider nicht, weil ich dafür viel zu dumm und zu verkommen bin. Deswegen gebe ich hier halt nur Schwachsinniges und Pöbeleien zum Besten, denn zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
Bernhard Brecheram 10.07.2025 | 00:33
Zitat von Mimimi anzeigenausblenden
Warum darf so ein sinnloser Spam hier einfach stehenbleiben? Es gibt auch kranke Menschen die einfach Pech gehabt haben oder schwere Schicksalsschläge erleiden mussten. Es ist mir unbegreiflich wie so etwas kaltes und herzloses hier einfach stehengelassen wird.
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