Hallo Frau Wagner
Im Falle Ihrer Rentenantragstellung werden die Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung geprüft.
Neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der Wartezeit von 5 Jahren sind die medizinischen Voraussetzungen zu erfüllen. Diese werden wie User „Klare Sache“ zutreffend ausführt, ausschließlich durch die gesetzliche Rentenversicherung geprüft und entschieden. Ob Sie voll, teilweise oder nicht erwerbsgemindert sind, entscheidet letztlich der medizinische Dienst der Rentenversicherung nach Würdigung aller vorliegenden bzw. eingeholten medizinischen Unterlagen.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie dann einen Bescheid. Sollten Sie mit dem festgestellten Ergebnis nicht einverstanden sein, besteht dann die Möglichkeit Widerspruch gegen den Bescheid beim Rentenversicherungsträger bzw. nach Ende des Widerspruchverfahrens Klage gegen den Widerspruchsbescheid beim zuständigen Sozialgericht einzulegen
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung