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Experten-Antwort

Feststellung der Erwerbsfähigkeit

von Patrick17.12.2014 | 16:49
1283 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Ich möchte mit einer beruflichen Rehabilitation starten. Den LTA Antrag habe ich schon vor langer Zeit gestellt. Bin aber noch bis Oktober 2015 voll erwerbsgemindert. Daraufhin habe ich durch meine Sachbearbeiterin einen Antrag auf Feststellung der Erwerbsfähigkeit gestellt, den ich im September 2014 an die Rentenversicherung geschickt habe. Nun meine Frage: Wie lange dauert es in der Regel bis der Antrag bearbeitet wird und ich Antwort erhalte. Auf was für eine für eine Wartezeit muss ich mich noch einstellen? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Man kann keine pauschale Aussage zur Bearbeitung eines Antrags machen.

Die Bearbeitungszeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. ob noch weitere ärztliche Unterlagen angefordert werden müssen, ob eine Untersuchung stattfindet, … .

Setzten Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung. Dieser kann Sie darüber aufklären, wie lange das Verfahren noch dauert.

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3 Antworten

KSCam 17.12.2014 | 18:30
Wer im Forum soll das wissen? Fragen Sie direkt bei Ihrer DRV nach....... Schon ne gewagte Sache sich 1 Jahr vor Rentenende an die DRV zu wenden um feststellen zu lassen, dass Sie wieder erwerbsfähig sind - was machen Sie wenn die DRV dies ab sofort genauso sieht und Ihnen die Rente entziehen würde, weil Sie ja selber sagen nicht mehr erwerbsgemindert zu sein....?
Schorscham 17.12.2014 | 20:47
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Dem ist nichts hinzuzufügen! Im Übrigen steht es Ihnen jederzeit frei, im Rahmen Ihres tatsächlichen Leistungsvermögens arbeiten zu gehen. Eine offizielle Feststellung Ihrer Erwerbsfähigkeit ist dazu überhaupt nicht erforderlich. Wenn der zuständige DRV-Sachbearbeiter, der nun über Ihren seltsamen Antrag entscheiden muss, nicht die "Alarmglocken" läuten hört, dann hat der an seinem Schreibtisch nichts zu suchen. Vielleicht erhalten Sie noch pünktlich vor Weihnachten die frohe Botschaft, dass man (auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin), ein Rentenentziehungsverfahren eingeleitet hat. Frohe Feiertage!
RTEEZYam 17.12.2014 | 21:17
Nein, bis Oktober 2015 wurde die volle em befristet. wenn sie (wieder) gesund sind, sind sie auch nicht erwerbsgemindert, vollkommen egal was in ihrem bescheid steht. --> Entziehung.
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