Hallo Norbert,
zu unterscheiden ist, ob bei der medizinischen Beurteilung teilweise oder volle Erwerbsminderung festgestellt wird. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird das gezahlte ALG 1 angerechnet. Wird volle Erwerbsminderung festgestellt, hat die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung. Reicht die Nachzahlung nicht aus, müssen Sie den übersteigenden Betrag nicht zurückzahlen. Letztlich ist es genau so, wie W*lfgang bereits geschrieben hat, dass Sie die höhere Sozialleistung erhalten.