Sie sollten die Empfehlung von =//= annehmen und einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Wenn die Behinderung Ihrer Tochter bereits im Kindesalter vorlag, wird sie eine Rente wegen Erwerbsminderung derzeit nicht beanspruchen können. Sie wird hierfür die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Aufgrund dessen muss sie die Leistungen der anderen Ämter in Anspruch nehmen.