Hallo M.Remhagen, die dem Feststellungsbescheid beigefügte Rentenauskunft erläutert lediglich Ihre möglichen Rentenansprüche. Sie entscheiden selber, wann Sie Ihre Rente beantragen. Grundsätzlich ist es so, dass jeder weitere Beitragsmonat in Verbindung mit dem Hinausschieben des Rentenbeginnes Ihre Rentenanwartschaften wachsen lässt. Der Feststellungsbescheid stellt Ihre Rentenzeiten lediglich bis zum genannten Zeitpunkt rechtsverbindlich fest. Zeiten danach, könnten von der Rentenversicherung noch bei der beitragsabführenden Stelle beanstandet und korrigiert werden (zBsp. bei einer Betriebsprüfung).
....und dass nur bis 2016 verbindlich festgestellt wird, braucht Sie eigentlich nicht zu kümmern.
Wenn Sie irgendwas finden was nicht berücksichtigt wurde, können Sie das jederzeit geltend machen - egal ob das nun eine Zeit vor oder nach 2016 betrifft.
Naja die Zeiten bis 2016 sind verbindlich festgestellt. Faktisch ist das was positives für den Versicherten. Sollte sich im Nachhinein rausstellen, dass eine Zeit bis 2016 falsch ist. Beispielsweise statt 40000€ hat er nur 20000€ verdient. Kommt man an diese Zeit nicht mehr ran und bei der Rente wird solange ausgespart §48 SGB X bis man die korrekte Rentenhöhe erreicht.
Hallo M.Remhagen, die dem Feststellungsbescheid beigefügte Rentenauskunft erläutert lediglich Ihre möglichen Rentenansprüche. Sie entscheiden selber, wann Sie Ihre Rente beantragen. Grundsätzlich ist es so, dass jeder weitere Beitragsmonat in Verbindung mit dem Hinausschieben des Rentenbeginnes Ihre Rentenanwartschaften wachsen lässt. Der Feststellungsbescheid stellt Ihre Rentenzeiten lediglich bis zum genannten Zeitpunkt rechtsverbindlich fest. Zeiten danach, könnten von der Rentenversicherung noch bei der beitragsabführenden Stelle beanstandet und korrigiert werden (zBsp. bei einer Betriebsprüfung).
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