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Experten-Antwort

Feststellungsbescheid - § 149 Abs. 5

von Remhagen21.07.2023 | 14:53
402 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, gestern hat mir die Deutsche Rentenversicherung einen sog. Feststellungsbescheid übersandt. Gleichzeitig steht im Bescheid, dass ich als Schwerbehinderter (GdB 50%) jetzt bereits ohne Abschläge in Rente gehen kann. Allerdings möchte ich weiter in Vollzeit arbeiten. Die Regelaltersrente beginnt bei mir erst in 2 Jahren. Meine Fragen: 1. muss ich jetzt betreits die Rente beantragen, 2. bekomme ich mehr Rente wenn ich bis zur Regelaltersrente arbeite, 3. aus welchem Grund wird zunächst erst der Versicherungsverlauf bis 2016 verbindlich festgestellt und nicht bis 2022. MfG M.Remhagen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.07.2023 | 06:32

Hallo M.Remhagen, die dem Feststellungsbescheid beigefügte Rentenauskunft erläutert lediglich Ihre möglichen Rentenansprüche. Sie entscheiden selber, wann Sie Ihre Rente beantragen. Grundsätzlich ist es so, dass jeder weitere Beitragsmonat in Verbindung mit dem Hinausschieben des Rentenbeginnes Ihre Rentenanwartschaften wachsen lässt. Der Feststellungsbescheid stellt Ihre Rentenzeiten lediglich bis zum genannten Zeitpunkt rechtsverbindlich fest. Zeiten danach, könnten von der Rentenversicherung noch bei der beitragsabführenden Stelle beanstandet und korrigiert werden (zBsp. bei einer Betriebsprüfung).

6 Antworten

Peter T. am 21.07.2023 | 15:25
Sie können natürlich auch erst die Rente zur Regelartersrente beantragen. Sie können aber auch jetzt schon die Rente ohne Abschläge erhalten und trotzdem voll weiter arbeiten. Also Rente und Gehalt dazu, welches dann auch wieder die Rente erhöht. Ob dies mit Ihrem Abeits/Tarifvertrag geht oder dort bei einer Altersrente jeglicher Art das AV beendet wird, dies kann hier niemand bewerten. Sie können sich auch gern in einer Beratungsstelle beraten lassen, wie es für Sie am besten (wo bekomme ich am meisten heraus) ist...
KSCam 21.07.2023 | 15:40
Müssen tun Sie gar nichts! Aber: wer ohne Abschlag in Rente gehen kann, verschenkt seit 01.01.2023 Geld wenn er dies nicht tut. Sie können ab sofort die volle Rente plus volles Gehalt bekommen, wobei die weiter gezahlten RV Beiträge in 2 Jahren als Zuschlag drauf kommen. Mein bestes Beispiel aus der Beratung: Kunde verdient pro Jahr brutto 70.000€ und hat eine abschlagsfreie Rente ab 01/23 con 2.000€ netto. Der kann jetzt seine 70.000€ verdienen und erhält 2023 zudem noch 24.000€ Rente. Warum das Geld verschenken? Klar, er zahlt 2023 mehr Steuern, aber selbst wenn er 9.000€ mehr an Steuern zahlen müsste, bleiben ihm netto 15.000€ mehr. Überlegen Sie in Ruhe was Sie tun wollen - Sie sind ein freier Mensch. Schönes WE
KSC Ergänzungam 21.07.2023 | 16:36
....und dass nur bis 2016 verbindlich festgestellt wird, braucht Sie eigentlich nicht zu kümmern. Wenn Sie irgendwas finden was nicht berücksichtigt wurde, können Sie das jederzeit geltend machen - egal ob das nun eine Zeit vor oder nach 2016 betrifft.
Renteam 22.07.2023 | 05:08
KSC Ergänzung schrieb

....und dass nur bis 2016 verbindlich festgestellt wird, braucht Sie eigentlich nicht zu kümmern.

Wenn Sie irgendwas finden was nicht berücksichtigt wurde, können Sie das jederzeit geltend machen - egal ob das nun eine Zeit vor oder nach 2016 betrifft.

Naja die Zeiten bis 2016 sind verbindlich festgestellt. Faktisch ist das was positives für den Versicherten. Sollte sich im Nachhinein rausstellen, dass eine Zeit bis 2016 falsch ist. Beispielsweise statt 40000€ hat er nur 20000€ verdient. Kommt man an diese Zeit nicht mehr ran und bei der Rente wird solange ausgespart §48 SGB X bis man die korrekte Rentenhöhe erreicht.
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