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Experten-Antwort

FH als Anrechnungszeit bei gleichzeitig ausgeübter Beschäftigung = nachteilig?

von Rentenblick12.05.2023 | 16:32
176 Ansichten
2 Antworten
Kann das Nachteile haben? Auf Wikipedia steht "Beitragsgeminderte Zeiten erhalten durch die Gesamtleistungsbewertung gegebenenfalls Aufwertung durch einen rentenrechtlichen Zuschlag an Entgeltpunkten bis zur Höhe des Wertes, den sie als beitragsfreie Anrechnungszeiten hätten. Anders gesagt: Dem Rentenwert nach sind beitragsgeminderte Zeiten äquivalent zu den Anrechnungszeiten.". Da Anrechnungszeiten für die FH keine Entgeltpunkte bringen, werden die Beiträge der Nebentätigkeit während des FH Studiums entsprechend mit "0" bewertet und sind "pfutsch"?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.05.2023 | 08:20

Hallo Rentenblick,

Beitragszeiten sind Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten, für die ein Arbeitsentgelt oder ein Arbeitseinkommen durch Beiträge versichert worden ist. Beitragszeiten werden unterschieden in vollwertige Beitragszeiten, § 54 Absatz 1 Nummer 1a SGB VI, und beitragsgeminderte Zeiten, § 54 Absatz 1 Nummer 1b SGB VI.

Beitragszeiten erhalten (wie Reuters richtig erklärt hat), unabhängig davon, ob es sich um vollwertige Beiträge oder um beitragsgeminderte Kalendermonate handelt, immer mindestens die Entgeltpunkte für die gezahlten Beiträge. Handelt es sich um beitragsgeminderte Kalendermonate, ist lediglich zu prüfen, ob für diese Kalendermonate zusätzlich ein Zuschlag an Entgeltpunkten zu vergeben ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Reutersam 12.05.2023 | 18:16
Nein. Es werden immer mindestens die sogenannten Entgeltpunkte aus den gezahlten Beiträgen berücksichtigt.
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