Die pauschale Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Zeiten beruflicher Ausbildung (fiktive Bewertung) entfällt mit einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2009. Damit werden künftig für diese Zeiten keine Zuschläge an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten ermittelt. Bei einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2009 werden lediglich weiterhin Zeiten einer
e c h t e n Berufsausbildung zusätzlich bewertet.
Die von Ihnen zurückgelegte "Ausbildungs-
zeit" (ohne Lehrvertrag mit anschliessender Prüfung vor der IHK) kann n i c h t als echte Zeit der Berufsausbildung berücksichtigt werden, da diese Ausbildung mit einer Zahlung von vollem Arbeitsentgelt (es wurde ein Entgelt erzielt, das höher war als das Entgelt aus einer Berufsausbildung) verbunden war.