Zeiten des Bezuges des Arbeitslosengeldes sind in der gesetzl. Rentenversicherung Beitragszeiten.
Ihr Rentenversicherungsschutz mit all seinen Vorteilen bleibt während der Insolvenzgeldzahlung voll bestehen.
Wenn Arbeitnehmer aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ihre Löhne in den letzten drei Monaten vor der Insolvenz nur noch teilweise oder gar nicht mehr erhalten haben, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Gehaltsansprüche in Form von Insolvenzgeld. Bedingung: Innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses muss ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers bei der Agentur für Arbeit eingehen. Daneben bezahlt die Arbeitsagentur auch die für den Insolvenzgeld-Zeitraum rückständigen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und sozialen Pflegeversicherung. Betroffene sind so durchgehend bei Erwerbsminderung geschützt, können bei gesundheitlichen Problemen Rehaleistungen erhalten und haben keine Einbußen bei der späteren Altersrente.
Mehr Informationen zum Insolvenzgeld gibt es bei den örtlich zuständigen Arbeitsagenturen.