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Finanz. Förderung des Arbeitsgebers bei Leistungen z. T. am Arbeitsleben?

von Denise13.08.2009 | 09:18
920 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV bewilligt bekommen, jetzt klären mein Rehe-Berater und ich gerade Art und Umfang. Ich möchte gern ein weiterbildendes Studium absolvieren, müsste dazu aber diverse Praktika während der Zeit des Studiums absolvieren. Mein Reha-Barater sagte, diese Praktika könnten, sofern Arbeitsvertag vorliegt, von der DRV gefördert werden, sprich, der Arbeitgeber bekäme finanzielle Anreize, mich anzustellen. Da mein Reha-Berater z. Zt. im Urlaub ist, meine Frage (ich möchte erste Bewerbungen schreiben), wie hoch sind die finanziellen Anreize für den Arbeitgeber konkret? Danke. Denise

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Denise,

wenn ein Arbeitgeber Sie einstellt, dann besteht die Möglichkeit, dass die DRV 50% Ihres Arbeitsentgeltes und der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt (in der Regel für die ersten 6 Monate der Beschäftigung), d.h. der Arbeitgeber müsste nur die Hälfte zahlen. Dies wäre eben der finazielle Anreiz für den Arbeitgeber. Allerdings gilt dies nicht für Praktika, sondern nur für "richtige" Beschäftigungsverhältnisse.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Denise,

der Eingliederungszuschuss (also die 50%, die die RV vom Gehalt und den Sozialversicherungsbeiträgen übernehmen) soll ja bewirken, dass der Rehabilitand wieder dauerhaft in Erwerbsleben eingegliedert wird. Grundsätzlich kann die Zahlung eines solchen Zuschusses auch nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen erfolgen. Nur im Ausnahmefall kann auch bei befristeten Arbeitsverträgen gezahlt werden. Ein Praktikum zählt hier allerdings dazu. Wenn Ihr Reha-Fachberater Ihnen das aber so gesagt hat, dann sollten Sie das mit ihm klären wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist. Viel Glück!

1 Antworten

Deniseam 14.08.2009 | 08:27
Danke für Ihre schnelle Antwort. Allerdings ist meiner Information nach auch ein Arbeitsvertrag eines Praktikums ein "ordnungsgemäßer" Arbeitsvertrag. Ein Praktikum kann z. B. mit 401 Euro vergütet sein ... Danke. Denise
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