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Experten-Antwort

Finanzamt

von handballboss20.07.2012 | 19:44
6714 Ansichten
12 Antworten
Am 26.01.2012 bekam ich rückwirkend zum 01.09.2011 eine Rente zugesprochen. Bis dato war ich krank und bekam Krankengeld von der AOK. Jetzt hat die Rentenversicherung einen Betrag von 4200€ an das Finanzamt übermittelt, welches ich bekommen hätte. Habe ich aber nicht. Ich bekam von der AOK Krankengeld. Und von der Rentennachzahlung wurde der Anteil der Krankenkasse abgezogen und direkt mit der Kranknkasse verrechnet. Das Finanzamt ist aber der Ansicht das ich Krankengeld und Rente bekommen habe, obwohl in einem Schreiben der Rentenversicherung steht, das die AOK einen Erstauungsanspruch von der Rentenversicherung bekommewn hat. Beim Finanzamt stosse ich auf taube Ohre. Wer kann mir helfen oder einen Tipp geben. Ich muss jetzt nämlich auch noch Steuern nachbezahlen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.07.2012 | 07:40

Sehr geehrter Herr Handballboss,

aus Ihrem letzten Eintrag lässt sich entnehmen, dass sich Ihre Frage geklärt hat. Parallel zu Ihrer Anforderung der korrigierten Bescheinigung von Ihrer Krankenkasse, empfiehlt es sich, zusätzlich Einspruch gegen den Bescheid vom Finanzamt einzulegen.

11 Antworten

Claire Grubeam 20.07.2012 | 20:16
handballboss schrieb

Habe die Rente gar nicht erwähnr, sie wurde vom Rententräger so übermittelt. Erst als ich 2 mal beim FA war, wurde mir dieses so mitgeteilt. Mittlerweile wiess ich auch wo der Hase im Pfeffr ist.Die Rentenversicherung hat den Betrag übermittelt, und der wurde auch bei dem Einkommen zu Grunde gelegt. Das gesamtbrutto zu versteuerndes Einkommen wurde nun noch nach § 32 b aufgestockt. Es wurde jedoch nicht die Summe die die AOK zurückbekommen hat abgezogen! Werde mich jetzt erst mal an die AOK wenden, damit diese mir eine korrigierte Bescheinigung für das FA gibt.

Da wir die Höhe Ihrer Zahlungen und deren Zuflussdaten nicht kennen, können wir auch die ZfA-Meldungen hier nicht nachprüfen. Lassen Sie sich eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt von Ihrem Rentenversicherungsträger und von Ihrer Krankenkasse ausstellen. Die Summe darf ja dann höchstens die Bruttozahlung (nicht die Netto-Auszahlungsbeträge!) zu den von Ihnen 2011 tatsächlich bezogenen Sozialleistungen ergeben. Ist der Zufluss 2012 erst erfolgt (Nachzahlung), ist auch die Steuer erst 2012 fällig. Möglicherweise klärt sich das ganze, wenn Sie die Sachbearbeitung telefonisch kontaktieren und die Angelegenheit besprechen.
Lupoam 20.07.2012 | 20:18
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und wird somit nicht direkt besteuert, sondern unterliegt grds. lediglich dem Progressionsvorbehalt. Da die Rente jedoch das Krankengeld ersetzt und die Rente zu versteuerndes Einkommen ist, unterliegt allein die Rente dem zu versteuernden Einkommen und der Progressionsvorbehalt für das Krankengeld entfällt. Niemals ist neben der Rente zusätzlich das Krankengeld zu versteuern. Diese Auskunft kann das Finanzamt eigentlich nicht gegeben haben.
Wessiam 20.07.2012 | 21:14
Legen Sie fristgerecht (!) Einspruch ein und fügen eine genaue Auflistung bei: Krankengeld erhaten, Rentennachzahlung, davon Krankengeld rückverrechnet usw. Also Auflistung und Belege dazu, keine Erzählung wie hier. Bei mir hat es der Finanzbeamte auch erst per Einspruch kapiert, obwohl es als Anlage zur Erklärung auch schon aufgelistet war.
handballbossam 20.07.2012 | 22:34
Rentennachzahlung am 07.02.2012 waren 6602,58€, darauf hat Erstattung erhoben AOK Nordwest: 4861,90, Somit habe ich für Januar und Februar 1740,68€ erhalten. AOK schrieb im März 2012 7718,58 Brutto, das waren Netto 6735,81€ erhalten für die Zeit von 19.09. bis zum 31.12.2012.Rentenversicherung hat an das inanzamt für 2011 4086,41@ angegeben. Ebenso hat die Krankenkasse ihren Betrag von 7718,58€ an das Finanzamt gemeldet. Leider verstehen die das vom Finanzamt nicht.
handballbossam 20.07.2012 | 22:34
Rentennachzahlung am 07.02.2012 waren 6602,58€, darauf hat Erstattung erhoben AOK Nordwest: 4861,90, Somit habe ich für Januar und Februar 1740,68€ erhalten. AOK schrieb im März 2012 7718,58 Brutto, das waren Netto 6735,81€ erhalten für die Zeit von 19.09. bis zum 31.12.2012.Rentenversicherung hat an das inanzamt für 2011 4086,41@ angegeben. Ebenso hat die Krankenkasse ihren Betrag von 7718,58€ an das Finanzamt gemeldet. Leider verstehen die das vom Finanzamt nicht.
Maritaam 21.07.2012 | 08:08
" Leider verstehen die das vom Finanzamt nicht." Ja und was sollen wir hier jetzt machen ?? Sollen wir das jetzt hier dem FA verständlich machen ? Gehen Sie zu einem Anwalt und lassen das juristisch von dem dann mit dem FA klären. Andere Möglichleiten gibts doch nicht.
Wessiam 21.07.2012 | 11:36
Haben Sie Einspruch eingelegt? Etwas klarer als hier sollten Sie die Fakten darin aber schon auflisten.
...................................am 21.07.2012 | 13:41
handballboss schrieb

Habe die Rente gar nicht erwähnr, sie wurde vom Rententräger so übermittelt. Erst als ich 2 mal beim FA war, wurde mir dieses so mitgeteilt. Mittlerweile wiess ich auch wo der Hase im Pfeffr ist.Die Rentenversicherung hat den Betrag übermittelt, und der wurde auch bei dem Einkommen zu Grunde gelegt. Das gesamtbrutto zu versteuerndes Einkommen wurde nun noch nach § 32 b aufgestockt. Es wurde jedoch nicht die Summe die die AOK zurückbekommen hat abgezogen! Werde mich jetzt erst mal an die AOK wenden, damit diese mir eine korrigierte Bescheinigung für das FA gibt.

Wenn Sie die Rentennachzahlung 2012 erst erhalten haben, ist der Zufluss auch erst 2012 erfolgt, also steuerlich für 2011 0,- €. Der Teil der Rente, der als Ersttung an die Krankenkasse geflossen ist, ist Ihnen bereits (in Form von Krankengeld) im Jahr 2011 zugeflossen, darf aber dann nur ein mal steuerlich berücksichtigt werden mit 7718,58 €. Die Beträge aus 2012 sind erst am Jahresende bzw. in der Berechnung Anfang nächstes Jahr relevant. Entweder ist eine der beiden Steuerbescheinigungen falsch oder das Finanzamt doof. Legen Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch ein und lassen Sie sich vom Rentenversicherungsträger bescheinigen, dass Ihnen 2011 keine Rentenbeträge zugeflossen sind. In welcher Form haben Sie die Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers eingereicht?
handballbossam 21.07.2012 | 16:26
Habe die Rente gar nicht erwähnr, sie wurde vom Rententräger so übermittelt. Erst als ich 2 mal beim FA war, wurde mir dieses so mitgeteilt. Mittlerweile wiess ich auch wo der Hase im Pfeffr ist.Die Rentenversicherung hat den Betrag übermittelt, und der wurde auch bei dem Einkommen zu Grunde gelegt. Das gesamtbrutto zu versteuerndes Einkommen wurde nun noch nach § 32 b aufgestockt. Es wurde jedoch nicht die Summe die die AOK zurückbekommen hat abgezogen! Werde mich jetzt erst mal an die AOK wenden, damit diese mir eine korrigierte Bescheinigung für das FA gibt.
DarkKnight Rvam 23.07.2012 | 07:05
Hallo handballboss, leider muss ich einigen Vorschreibern widersprechen. Ist wegen rückwirkender Bewilligung einer Rente die Sozialleistung (in Ihrem Fall das Krankengeld) entfallen, und hat der Leistende (hier Krankenkasse) gegenüber dem Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch, ist die gezahlte Sozialleistung als Rentenzahlung anzusehen. In diesem Falle ist das Zuflussprinzip so zu verstehen, dass Ihnen die Rente tatsächlich im Kalenderjahr 2011 zugeflossen ist (auch wenn die Krankenkasse die eigentliche Zahlung übernommen hat). Problem dabei ist nur, dass die Krankenkassen in der Regel auch den vollen Betrag des Krankengeldes, ohne Berücksichtigung der Erstattung durch den Rentenversicherungsträger melden. Ich bin mir auch nicht sicher was die Krankenkassen melden müssen und habe das auch noch nicht wirklich raus bekommen. Meiner Meinung nach dürfen aber nicht beide Leistungen bei der Besteuerung berücksichtigt werden. Letztlich müsste das Finanzamt das aber erkennen und entsprechend berücksichtigen. Wurde denn tatsächlich der gesamte Betrag des Krankengeldes des Jahres 2011 bei der Progression berücksichtigt?? Bitte klären Sie das beim Finanzamt....nur dort sollte man Ihnen tatsächlich helfen können!
DarkKnight RVam 24.07.2012 | 07:42
Ich habe noch eine Frage an den Experten: Sind Sie sicher, dass die Krankenkasse ihre Bescheinigung korrigieren muss??? Oder muss das Finanzamt das nicht anhand der Meldungen erkennen?? Also ich bin mir da nicht sicher und würde gerne wissen, wie der Fall endet! Also handballboss....bitte noch einmal posten, wie der Fall ausgegangen ist!!!
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