Sehr geehrter Herr Handballboss,
aus Ihrem letzten Eintrag lässt sich entnehmen, dass sich Ihre Frage geklärt hat. Parallel zu Ihrer Anforderung der korrigierten Bescheinigung von Ihrer Krankenkasse, empfiehlt es sich, zusätzlich Einspruch gegen den Bescheid vom Finanzamt einzulegen.
Habe die Rente gar nicht erwähnr, sie wurde vom Rententräger so übermittelt. Erst als ich 2 mal beim FA war, wurde mir dieses so mitgeteilt. Mittlerweile wiess ich auch wo der Hase im Pfeffr ist.Die Rentenversicherung hat den Betrag übermittelt, und der wurde auch bei dem Einkommen zu Grunde gelegt. Das gesamtbrutto zu versteuerndes Einkommen wurde nun noch nach § 32 b aufgestockt. Es wurde jedoch nicht die Summe die die AOK zurückbekommen hat abgezogen! Werde mich jetzt erst mal an die AOK wenden, damit diese mir eine korrigierte Bescheinigung für das FA gibt.
Habe die Rente gar nicht erwähnr, sie wurde vom Rententräger so übermittelt. Erst als ich 2 mal beim FA war, wurde mir dieses so mitgeteilt. Mittlerweile wiess ich auch wo der Hase im Pfeffr ist.Die Rentenversicherung hat den Betrag übermittelt, und der wurde auch bei dem Einkommen zu Grunde gelegt. Das gesamtbrutto zu versteuerndes Einkommen wurde nun noch nach § 32 b aufgestockt. Es wurde jedoch nicht die Summe die die AOK zurückbekommen hat abgezogen! Werde mich jetzt erst mal an die AOK wenden, damit diese mir eine korrigierte Bescheinigung für das FA gibt.
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