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Finanzielle Unterstützung während einer beruflichen Reha

von Achim26.01.2014 | 15:09
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4 Antworten
Hallo, ich bin zur Zeit (noch) voller EM-Rentner und möchte einen Antrag auf berufliche Rehabilitation stellen. Deshalb habe ich folgende Fragen (ganz allgemein) : 1. Stimmt es, dass ein voller EM-Renter automatisch die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine berufliche Reha erfüllt oder werden diese Voraussetzungen trotzdem überprüft ? 2. Was erwartet mich finanziell während einer solchen beruflichen Reha, sofern diese über die Rentenversicherung läuft ? Ich meine jetzt nicht meinen konkreten Fall, sondern welche allgemeinen finanziellen Rahmenbedingungen gelten für eine solche berufliche Reha, sofern man aus einer vollen EM-Rente kommt ? Vielen Dank für Infos & Freundliche Grüße

4 Antworten

???am 26.01.2014 | 16:19
Als EM-Rentner haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation erfüllt. Ob Sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen (über 3 Stunden belastbar oder das ist durch Maßnahme zu erreichen), muss natürlich geprüft werden. Je nach Ergebnis der ärztlichen Überprüfung wird die volle Rente weitergezahlt (die Maßnahme führt erst zu eine Belastbarkeit über 3 Stunden), Ihre Rente fällt sofort weg (Sie sind über 6 Stunden einsatzfähig) oder Sie erhalten nur noch eine Teil-Rente (Sie sind bereits über 3 Stunden belastbar, Maßnahme soll zu Belastbarkeit von über 6 Stunden führen). Während der Maßnahme haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld. Ihre Rente wird jedoch ggf. voll darauf angerechnet.
Achimam 26.01.2014 | 17:19
Muss ich zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen unbedingt eine medizinische Reha machen, oder reicht es hier aus, wenn meine behandelnde Ärztin was schreibt und mich ggf. für 2 Wochen ins örtliche Krankenhaus schickt (zur Begutachtung) ? Der Punkt auf den ich raus will ist, dass mir der Vorlauf bei der medizinischen Reha zu lang ist - denn die muss ja auch erst mal beantragt werden.
Achimam 26.01.2014 | 17:42
Eine Nachfrage noch: ist es evtl. klüger, zuerst den Antrag auf berufliche Rehabilitation zu stellen und davon auszugehen, dass dann seitens der Rentenversicherung automatisch eine geeignete Begutachtung der persönlichen Voraussetzungen in die Wege geleitet wird ?
???am 26.01.2014 | 19:23
Ihr behandelnder Arzt muss nur den Befundbericht ausfüllen. Den können Sie auf der Seite Ihrer DRV unter Formulare herunterladen.
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