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Experten-Antwort

Finanziert die DRV im Rahmen der LTA auch einen Führerschein?

von Tante Klara26.06.2021 | 16:24
860 Ansichten
8 Antworten
Hallo, mal eine Frage, in der Runde. Ich möchte über die DRV im Rahmen der LTA eine Umschulung zur Alltagsbetreuung machen. Dazu benötige ich aber ein Führerschein, den ich bisher noch nicht besitze. Würde über das Pflegeheim bzw. über den Pflegedient ein Fahrzeug gestellt bekommen. Nun würde das die DRV im Rahmen der LTA finanzieren? Gruß Tante Klara

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.06.2021 | 10:26

Hallo Tante Klara,

eine konkrete Aussage zu Ihrer Anfrage kann hier im Forum leider nicht getroffen werden. Anträge im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden immer individuell bearbeitet. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen. Ich empfehle Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Fachberater für Rehabilitation.

7 Antworten

Onkel Herbertam 26.06.2021 | 16:43
Ich glaube die Frage ist nicht ernstgemeint (Troll?). Wenn doch, wäre zunächst eine psychische Untersuchung auf Größenwahn sinnvoll.
Tomam 26.06.2021 | 16:43
Hallo, mal eine Frage, in der Runde. Ich möchte über die DRV im Rahmen der LTA eine Umschulung zur Alltagsbetreuung machen. Dazu benötige ich aber ein Führerschein, den ich bisher noch nicht besitze. Würde über das Pflegeheim bzw. über den Pflegedient ein Fahrzeug gestellt bekommen. Nun würde das die DRV im Rahmen der LTA finanzieren? Gruß Tante Klara
Na klar, und ein Auto bekommst Du auch noch.
Frau kann hier durchaus auch freundlich antworten! Oder warum muss man gleich lospampen?
Tante Klaraam 26.06.2021 | 16:45
Hallo, mal eine Frage, in der Runde. Ich möchte über die DRV im Rahmen der LTA eine Umschulung zur Alltagsbetreuung machen. Dazu benötige ich aber ein Führerschein, den ich bisher noch nicht besitze. Würde über das Pflegeheim bzw. über den Pflegedient ein Fahrzeug gestellt bekommen. Nun würde das die DRV im Rahmen der LTA finanzieren? Gruß Tante Klara
Na klar, und ein Auto bekommst Du auch noch.
Ich möchte eine vernünftige Antwort, auf meine Frage. Ich besitze keinen Führerschein. Würde gern diesen Beruf über die LTA erlernen und auch gleichzeitig den Führerschein machen, weil er Bedingung ist, für den Beruf. Wie gesagt, das Auto würde ich dann von der Pflegeeinrichtung gestellt bekommen um zu den Leuten zu fahren. Nun die Ausbildung zur Alltagsbetreuung wird garantiert über die LTA machbar sein. Nur hat den Führerscheinerwerb wie sieht es da aus, weil der Bedingung ist bei diesem Beruf.
Uschiam 26.06.2021 | 17:41
Zur Kraftfahrzeughilfe kann auch die Erlangung eines Führerscheins gehören. Da spielen aber Behinderung /Nutzung, Versicherungszeit und Einkommen eine Rolle. Findet sich bestimmt noch jemand, der es genauer weiß.
Siehe hieram 27.06.2021 | 18:27
Grundsätzlich ist für die Tätigkeit als Alltagsbetreuer/in kein Kraftfahrzeug notwendig. Wenn also der potentielle Arbeitgeber dies als Voraussetzung fordert, müsste geklärt werden, ob nicht doch er dann für die Erlangung eines Führerscheines zuständig ist. Einen Anspruch auf die Finanzierung eines Führerscheines kann es im Rahmen der LTA allerdings auch geben, wenn Ihre eigenen Einschränkungen dies erforderlich machen, um überhaupt einen Arbeitsplatz zu erreichen. Ihr Ansprechpartner zur Klärung dieser Frage wäre der für Sie zuständige Rehafachberater, der Sie im Zuge der LTA beratend begleitet. Dort liegen dann auch Ihre Unterlagen vor, die für eine Entscheidung notwendig sind, hier im Forum nicht. Und ob Ihnen seitens der DRV ein Führerschein bewilligt werden kann, ist - wie die Bewilligung einer LTA überhaupt - eine Einzelfallentscheidung.
KSCam 27.06.2021 | 19:27
Liebe Tante Klara, ich würde empfehlen zunächst mal LTA zu beantragen. Im Antrag können Sie dann Wünsche äußern. Zunächst müsste geprüft werden ob Sie überhaupt LTA bekommen, dann muss sich entscheiden welche Maßnahme und erst wenn es wirklich die Alltagsbegleitung wird kann die Führerscheinfrage geprüft werden. Ich sehe es aber im Grundsatz auch so dass eine Alltagsbegleiterin nicht unbedingt einen Führerschein und ein Auto benötigt. Nicht das Fell des Bären verteilen bevor dieser erlegt ist. :)
Gibt es in der DRVam 28.06.2021 | 09:50
einen Wunschkatalog. Ich würde gern den Segelschein machen, das Boot stellt mir der Bootsverleiher. Das kann doch nicht wahr sein.
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