Hallo Hartmut Grimm,
Hilfsmittel umfassen sowohl Körperersatzstücke als auch orthopädische und andere Hilfsmittel. Somit auch Bürostühle etc.
Insofern findet § 31 Abs. 4 SGB IX entsprechend Anwendung.
Ja und?
Dienstanweisungen lassen sich ändern und sind kein Gesetz. Und schon gar nicht, wenn "in der Regel" dort steht. Man kann es auch anders machen.
Wenn Sie so einen Fall haben können Sie ja mal versuchen, gegen die DRV Westfalen zu klagen. Wie gesagt, einen rechtlichen Anspruch auf Eigentum gibt es nicht. Die "Selbstbindung" durch die Dienstanweisung ist löchrig und lässt sich mit entsprechenden Argumenten entkräften. Für den Antragsteller hat sich in der Praxis nichts geändert. Er kriegt seinen Stuhl und gut ist. Er sitzt weder besser noch schlechter als vorher. Von daher besteht da kein Rechtsschutzbedürfnis. Oder welches sehen Sie?
Ja und?
Dienstanweisungen lassen sich ändern und sind kein Gesetz. Und schon gar nicht, wenn "in der Regel" dort steht. Man kann es auch anders machen.
Wenn Sie so einen Fall haben können Sie ja mal versuchen, gegen die DRV Westfalen zu klagen. Wie gesagt, einen rechtlichen Anspruch auf Eigentum gibt es nicht. Die "Selbstbindung" durch die Dienstanweisung ist löchrig und lässt sich mit entsprechenden Argumenten entkräften. Für den Antragsteller hat sich in der Praxis nichts geändert. Er kriegt seinen Stuhl und gut ist. Er sitzt weder besser noch schlechter als vorher. Von daher besteht da kein Rechtsschutzbedürfnis. Oder welches sehen Sie?
Ja und?
Dienstanweisungen lassen sich ändern und sind kein Gesetz. Und schon gar nicht, wenn "in der Regel" dort steht. Man kann es auch anders machen.
Wenn Sie so einen Fall haben können Sie ja mal versuchen, gegen die DRV Westfalen zu klagen. Wie gesagt, einen rechtlichen Anspruch auf Eigentum gibt es nicht. Die "Selbstbindung" durch die Dienstanweisung ist löchrig und lässt sich mit entsprechenden Argumenten entkräften. Für den Antragsteller hat sich in der Praxis nichts geändert. Er kriegt seinen Stuhl und gut ist. Er sitzt weder besser noch schlechter als vorher. Von daher besteht da kein Rechtsschutzbedürfnis. Oder welches sehen Sie?
Ja und?
Dienstanweisungen lassen sich ändern und sind kein Gesetz. Und schon gar nicht, wenn "in der Regel" dort steht. Man kann es auch anders machen.
Wenn Sie so einen Fall haben können Sie ja mal versuchen, gegen die DRV Westfalen zu klagen. Wie gesagt, einen rechtlichen Anspruch auf Eigentum gibt es nicht. Die "Selbstbindung" durch die Dienstanweisung ist löchrig und lässt sich mit entsprechenden Argumenten entkräften. Für den Antragsteller hat sich in der Praxis nichts geändert. Er kriegt seinen Stuhl und gut ist. Er sitzt weder besser noch schlechter als vorher. Von daher besteht da kein Rechtsschutzbedürfnis. Oder welches sehen Sie?
Also, von den Drogen die du nimmst, brauch ich jetzt auch welche.Sonst komm ich nicht auf dein Niveau runter.
Hartmut, verklag doch die DRV. Und am besten die Krankenkassen gleich mit :-)
Gegen so einen pfiffigen Burschen wie dich, wird die DRV vor Gericht alt aussehen. Zeig denen mal, dass man mit dir nicht alles machen kann!
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Noch n Troll....toll
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Trolle ziehen Trolle an. Ist das nicht drollig.
lieber den Stuhl, als deinen Stuhl, was GroKo?Hallo ich bin etwas verwundert, da ein aktueller Bewilligungsbescheid der DRV Westfalen im Gegensatz zu dem mir bekannten ( Antragsteller auf Kostenübernahme wird nach Bewilligung der Kostenübernahme Eigentümer des Hilfsmittels - hier spezieller Bürostuhl , extra breit / bis 200 Kg ) nun unter dem Bezug auf § 33 SGB 9 Abs.3 (1) und Abs.8 (4) den Zusatz enthält: DRV bestellt - liefert und bleibt Eigentümer. Dies finde ich im SGB 9 nur im § 31 Abs 4, (Körperersatzteile u.ä. ) welcher hier - Stühle - nicht genannt wurde und zutrifft. Ich bitte um Erklärung, wann und wie diese DRV Westfalen Vorgabe "Leihweise" offiziell verkündet wurde. An mir ist diese Änderung leider vorbeigegangen.Willst Du den Stuhl verkaufen?
Oh ein Troll...troll dich wenn du nichts qualifiziertes beitragen kannst.[Willst Du den Stuhl verkaufen?
Also, von den Drogen die du nimmst, brauch ich jetzt auch welche.Sonst komm ich nicht auf dein Niveau runter.
Dazu noch dies: §31 Hilfsmittel sind ausschließlich Sachleistungen. Sie umfassen Körperersatzstücke sowie orthopädische Hilfsmittel und andere Hilfsmittel. Körperersatzstücke sollen ein verloren gegangenes oder funktionsunfähiges Körperteil komplett ersetzen. Darunter versteht man insbesondere Kunstglieder, Kunstaugen und andere künstliche Körperteile, wie Arm- und Beinprothesen. Orthopädische Hilfsmittel dienen der Behandlung und Versorgung von Gesundheitsschäden des Stütz- und Bewegungsapparates. Hierzu gehören u.a. Bruchbänder, orthopädische Schuhe. Andere Hilfsmittel sind z.B. Hörgeräte, Krankenfahrstühle und andere Mobilitätshilfen Also sehen Sie einen Bürostuhl als Mobilitätshilfe an ?Hallo Hartmut Grimm, Hilfsmittel umfassen sowohl Körperersatzstücke als auch orthopädische und andere Hilfsmittel. Somit auch Bürostühle etc. Insofern findet § 31 Abs. 4 SGB IX entsprechend Anwendung.Der § 31 bezieht sich auf medizinische Rehabilitation ( 31 Abs. 1 SGB IX beinhaltet den allgemeinen Hilfsmittelbegriff und stellt klar, dass bei der Versorgung mit Hilfsmitteln die spezielle Zielsetzung, die mit der medizinischen Rehabilitation erreicht werden soll, beachtet werden muss. ) Hier geht es um den §33, BERUFLICHE Rehabilitation. Nach Formular G0133. Mir drängt sich der Verdacht auf, das nach R17.1 (Technische Arbeitshilfen im Sinne des § 33 Abs. 8 Nr. 5 SGB IX, die in der Regel in das Eigentum des Rehabilitanden übergehen ) die Regel ( gleich Standart ) ausser Kraft gesetzt wurden dadurch, das die mgl. Ausnahmen der Regeln zum neuen Standart erklärt wurden. Frage mich auch, wenn die jährliche Inventur ansteht, wie die abläuft ? Und, sind Kostenträger nicht gehalten den kostengünstigsten Weg zu gehen ?
Ach Hartmut, du verstehst es einfach nicht. Jetzt mal Klartext: Du nutzen Bürostuhl, aber du nicht Bürostuhl verkaufen für Alkohohl u. Tabak.
Also, von den Drogen die du nimmst, brauch ich jetzt auch welche.Sonst komm ich nicht auf dein Niveau runter.
Trolle ziehen Trolle an. Ist das nicht drollig.Hartmut, verklag doch die DRV. Und am besten die Krankenkassen gleich mit :-) Gegen so einen pfiffigen Burschen wie dich, wird die DRV vor Gericht alt aussehen. Zeig denen mal, dass man mit dir nicht alles machen kann!Noch n Troll....toll
Ach Hartmut, du verstehst es einfach nicht. Jetzt mal Klartext: Du nutzen Bürostuhl, aber du nicht Bürostuhl verkaufen für Alkohohl u. Tabak.
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