In der Tat ist es schwierig aufgrund Ihrer Angaben eine konkrete Information zu geben. Ich möchte es dennoch versuchen:
Sind bereits Erkrankungen festgestellt worden? Wurde vom Amt für soziale Angelegenheiten bereits eine Schwerbehinderung anerkannt? Dann besteht die Möglichkeit ab dem 60. Lebensjahr Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Neben einer Schwerbehinderung im Umfang von mindestens 50 vom Hundert wird auch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit berücksichtigt (wobei der Weg über die Schwerbehinderung der einfachere ist).
Selbstverständlich dürfen Sie auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen, ab Vollendung des 60. Lebensjahres scheint mir die entsprechende Altersrente aber noch etwas günstiger.
Außerhalb einer Erkrankung wird die Altersrente sehr wahrscheinlich erst ab dem 63. Lebensjahr möglich sein. Sicher stehen Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld und bei Arbeitslosigkeit Arbeits-losengeld (eine Sperrzeit im Umfang von 12 Wochen droht bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit) zu.
Nach meiner Erfahrung sind in der Regel Kranken- und Arbeitslosengeld höher als die Rente. Zumal Sie bei vorzeitigem Bezug einer Rente mit Abschlägen rechnen müssen.
Sicher können Sie auch eine Rehamaßnahme beantragen.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.