Hallo Kolati,
den Ausführungen von Schade ist zuzustimmen.
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden die Beiträge auch gezahlt, sofern Sie eine Vollrente erhalten.
Nach Vollendung der Regelaltersgrenze müssten Sie eine Teilrente beantragen. Hierfür reicht ein formloses Schreiben an Ihren Rentenversicherungsträger aus. Die Teilrente kann nur mit Wirkung für die Zukunft gewährt werden und kann höchstens 99 % betragen.
Sollte Ihre Mutter versterben, müssen Sie auch die Vollrente wieder beantragen. Auch diese Umstellung ist nur für die Zukunft möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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