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Experten-Antwort

Flexi-Rente Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst

von Peter Lustig12.10.2016 | 19:50
2176 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich erhalte eine Erwerbsminderungsteilrente und gehe noch Teilzeit arbeiten. Ist es richtig, dass mit der Einführung der Flexi-Rente die Hinzuverdienstgrenzen geändert werden ? Wenn ich es richtig verstanden habe, wird bei Erwerbsminderungsrentnern alles, was € 6.300,-- im Jahr an Einkommen hinaus geht, zu 40% auf die Rente angerechnet sprich in Abzug gebracht. VG Peter

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 13.10.2016 | 08:23

Hallo Peter Lustig,

nach dem aktuellen Entwurf zur Flexi-Rente soll auch für Erwerbsminderungsrentner zukünftig eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro gelten und das darüber hinausgehende Einkommen zu 40 % angerechnet werden.

Allerdings befinden wir uns ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Wann und wie die geplanten Regelungen umgesetzt werden, ist noch überhaupt nicht entschieden.

Weitergehende Auskünfte können wir daher derzeit nicht geben.

Experten-Antwortam 13.10.2016 | 10:00

Hallo Peter Lustig,

für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung sollen - wie bisher auch schon - individuelle höhere Hinzuverdienstgrenzen gelten.

Es bleibt abzuwarten, wie das geplante Gesetz letztlich tatsächlich umgesetzt wird.

3 Antworten

W*lfgangam 12.10.2016 | 20:30
Hallo Peter Lustig, aktueller Stand (Formulierungshilfe der Bundesregierung, Kabinettsbeschluss v. 14.09.2016) und eine Kurzerläuterung der DRV; nach Beschluss des Gesetzes wissen wir alle mehr. http://www.portal-sozialpolitik.de/recht/gesetzgebung/gesetzgebu… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Al… Gruß w. PS: Ob für EM-Renten Änderungen vorgesehen sind, habe ich mir noch nicht mal angeschaut ...
senf-dazuam 13.10.2016 | 09:07
W*lfgang schrieb

Hallo Peter Lustig,

aktueller Stand (Formulierungshilfe der Bundesregierung, Kabinettsbeschluss v. 14.09.2016) und eine Kurzerläuterung der DRV; nach Beschluss des Gesetzes wissen wir alle mehr.

http://www.portal-sozialpolitik.de/recht/gesetzgebung/gesetzgebung-18-wahlperiode/flexirentengesetz

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/gesetzesaenderungen/flexirente/01_faq_liste_hinzuverdienstgrenzen.html

Gruß

w.

PS: Ob für EM-Renten Änderungen vorgesehen sind, habe ich mir noch nicht mal angeschaut ...

Dann aber spätestens nächste Woche dran setzen. Wenn die Ausschuss-Überarbeitung ferit ist, sollte sich nichts mehr dran ändern, wo doch die Groko so begeistert davon ist ... Aber im Prinzip werden EM-Renten und Altersrenten gleich behandelt werden (Grenze bei 6300, darüber 40% Abzug, Deckel bei x * Bezugsgröße, darüber kompletter Abzug). Es gibt kleine Unterscheide, was nun als Hinzuverdienst gezählt wird, aber auch das ist (glaube ich) derzeit auch schon so ...
Peter Lustig am 13.10.2016 | 09:26
Hallo W*lfgang, dank Ihrer Links konnte ich die interessanten Gesetzestexte lesen. Demnach werden Teilerwerbsminderungsrentner besser gestellt und fallen nicht unter die Regel 6300/40%. §96a. 6300/40% betrifft Bezieher der vollen Erwerbsminderungsrente. Für Teilrentner wird eine höhere Hinzuverdienstgrenze kommen. Vielen Dank
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