Hallo Peter Lustig,
nach dem aktuellen Entwurf zur Flexi-Rente soll auch für Erwerbsminderungsrentner zukünftig eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro gelten und das darüber hinausgehende Einkommen zu 40 % angerechnet werden.
Allerdings befinden wir uns ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Wann und wie die geplanten Regelungen umgesetzt werden, ist noch überhaupt nicht entschieden.
Weitergehende Auskünfte können wir daher derzeit nicht geben.