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Experten-Antwort

Flexi Rente Prognose

von Flexi Laie29.01.2020 | 20:27
82 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich für 2020 auf R0230 einen Hinzuverdienst von 55000€ prognostizieren und für 2021 nur noch 50000€, wird das dann für die Bescheiderteilung zunächst auch so angesetzt oder gültig hier die 10% Regelung und es wird für beide Jahre jeweils mit 55000€ gerechnet. Dass eine Spitzabrechnung noch kommen wird, ist klar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rente wird zunächst anhand Ihrer Prognose berechnet.

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12 Antworten

W°lfgangam 31.01.2020 | 18:24
...geschickt (unwissend?) an der eigentlichen Frage vorbei geantwortet ;-) Gruß w.
Unmöglicham 31.01.2020 | 19:15
Die Rente wird zunächst anhand Ihrer Prognose berechnet.
...geschickt (unwissend?) an der eigentlichen Frage vorbei geantwortet ;-) Gruß w.
Inhaltsreicher, geschweige denn hilfreicher ist Ihre Antwort auch nicht, Herr Oberschlau. Wenn man es selber nicht besser weiß, sollte man sich zurückhalten.
suchenwiam 31.01.2020 | 19:31
Würde eine Prognose von 49900 (im Rahmen der Meß(un)genauigkeit) helfen, und zu 1 Jahr früherer Spitzabrechnung führen?
Flexiprofiam 31.01.2020 | 19:27
Da die Prognose für 2021 nicht um mehr als 10 % abweicht, werden für 2021 zunächst auch 55.000 € berücksichtigt. Die Prognose kann dann erst zum 1.7.2021 geändert werden.
Klartextam 31.01.2020 | 19:52
Da die Prognose für 2021 nicht um mehr als 10 % abweicht, werden für 2021 zunächst auch 55.000 € berücksichtigt. Die Prognose kann dann erst zum 1.7.2021 geändert werden.
Dann ist die Experten Antwort also unzutreffend???
Nein, warum?
****am 31.01.2020 | 20:45
Hallo Flexi Laie, die Antwort des Experten ist zwar kurz und knapp, aber richtig. Die Prognose, die Du im R0230 für 2020 und das nächste Kalenderjahr 2021 abgibst, wird bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Sieh mal hier ab Pkt. 4.3 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Du hast aber auch die Möglichkeit rechtzeitig vor dem 01.01.2021 eine neue Prognose abzugeben, wenn das Einkommen von der Prognose (50.000) um mindestens 10% abweichen wird. Noch einen schönen Abend
Flexi Laieam 31.01.2020 | 20:22
Dann ist die Experten Antwort also unzutreffend???
Nein, warum?
Weil dort gesagt wird, es werden 55000€ und dann 50000€ angesetzt, wogegen hier die Meinung 55000€ und weiterhin 55000€ vertreten wird.
Schadeam 01.02.2020 | 10:08
Vorschlag aus der Praxis: Dann prognostizieren Sie doch für 2021 49.400€ - dann haben Sie jetzt mehr Geld und müssen halt bei der Spitzabrechnung ca 250 € zurückzahlen wenn Sie tatsächlich 50.000 € verdienen. Wo ist denn das Problem? Wenn Sie tatsächlich über 4000 im Monat brutto verdienen und noch ne Teilrente haben, spielt das doch nicht wirklich eine Rolle, zum Flaschensammler oder ein Hartz4 Fall werden Sie dadurch nicht. Man kann auch Probleme konstruieren..... :)
****am 01.02.2020 | 10:40
Hallo Flexi Laie, die Antwort des Experten ist zwar kurz und knapp, aber richtig. Die Prognose, die Du im R0230 für 2020 und das nächste Kalenderjahr 2021 abgibst, wird bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Sieh mal hier ab Pkt. 4.3 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Du hast aber auch die Möglichkeit rechtzeitig vor dem 01.01.2021 eine neue Prognose abzugeben, wenn das Einkommen von der Prognose (50.000) um mindestens 10% abweichen wird. Noch einen schönen Abend
Hm. Wenn ich mir den angegebenen Link durchlese, dann ist doch trotzdem zum 1.1.2021 die 10%-Grenze zu prüfen... und dann sind wir wieder bei 55000 für 2020 und 55000 für 2021.
Hallo Nachfrage, kann so eintreten, aber Flexi Laie kann ja auch gem. § 42 SGB 6 eine Wunschteilrente ab XX.XX.2020/ 21 beantragen. Am besten wäre Flexi Laie läßt sich bezüglich der Höhe der Flexi Rente in Abhängigkeit vom Rentenbeginn in einer A+B- Stelle der RV beraten. Bei der Höhe des Einkommens wird es wohl nur zur Zahlung einer geringen Teilrente kommen (Stichwort Hinzuverdienstdeckel), auch besteht die Möglichkeit das Einkommen für 2021 noch um 500 - 600 Euro zu reduzieren um die 10 % Regelung zu auszuhebeln
Flexi Laieam 02.02.2020 | 22:24
Zitat von **** anzeigenausblenden
Hm. Wenn ich mir den angegebenen Link durchlese, dann ist doch trotzdem zum 1.1.2021 die 10%-Grenze zu prüfen... und dann sind wir wieder bei 55000 für 2020 und 55000 für 2021.
Hallo Nachfrage, kann so eintreten, aber Flexi Laie kann ja auch gem. § 42 SGB 6 eine Wunschteilrente ab XX.XX.2020/ 21 beantragen. Am besten wäre Flexi Laie läßt sich bezüglich der Höhe der Flexi Rente in Abhängigkeit vom Rentenbeginn in einer A+B- Stelle der RV beraten. Bei der Höhe des Einkommens wird es wohl nur zur Zahlung einer geringen Teilrente kommen (Stichwort Hinzuverdienstdeckel), auch besteht die Möglichkeit das Einkommen für 2021 noch um 500 - 600 Euro zu reduzieren um die 10 % Regelung zu auszuhebeln
Bedauerlicher weise widersprechen sich hier noch immer die Auskünfte... Ausgangslage: Prognose in R0230 = 55000€ laufendes Jahr und 50000€ kommendes Kealenderjahr. Variante 1: Die Flexi Teilrente wird anhand von einem Hinzuverdienst von laufend 55000€ und ab Jan 2021 anhand der Prognose von 50000€ errechnet. oder Variante 2: Die Flexi Teilrente wird anhand von einem Hinzuverdienst von laufend 55000€ und ab Jan 2021 WEITERHIN anhand der Prgnose von 55000€ errechnet, da sich 55000€ und 50000€ nicht um mindestens 10% unterscheiden. Was trifft denn jetzt zu, Variante 1 oder 2? (Nachfrage bei der A+B Stelle war nicht zielführend, konnte mir dort nicht mit Sicherheit beantwortet werden, man vermutet Variante 2..., ein Kollege dort wirde gefragt, der war für Variante 1...; Und an meinen Prognosen will ich auch nicht drehen und 49000€ daraus machen)
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