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Experten-Antwort

Flexi-Rente und Jahres-Hinzuverdienst

von Sucher28.06.2017 | 18:54
553 Ansichten
5 Antworten
Als Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bekomme ich auf Anfrage morgen von der DRV meine neue individuelle Hinzuverdienstgrenze ab 1.7.2017, jetzt als Jahreswert, mitgeteilt. - Diese neue Hinzuverdienstgrenze will ich meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich mein Gehalt ab Juli wegen einem Tarifabschluss erhöht. Folgende Frage habe ich. Gilt diese Jahressumme rückwirkend für das Kalenderjahr 2017 also ab dem 1.1.2017? - Muss ich den bis Ende Juni bereits "verbrauchten" Hinzuverdienst von dieser Summe abziehen? Besten Dank für eine Expertenmeinung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.06.2017 | 08:23

Hallo Sucher,

ja, bei der neuen Hinzuverdienstgrenze für 2017 sind alle Einkünfte des Jahres 2017 zu berücksichtigen.

4 Antworten

Fastrentneram 28.06.2017 | 21:39
Völlig korrekt! Ihren bisherigen Hinzuverdienst im Jahr 2017 müssen Sie von der neuen Hinzuverdienstgrenze abziehen.
Oldenburgeram 29.06.2017 | 07:40
Moin, Sucher. Das ist korrekt. Gruß, Oldenburger
Mondkindam 29.06.2017 | 08:14
Nachdem Sie bereits Rentenbezieher sind, wird der Hinzuverdienst für das ganze Jahr 2017 berücksichtigt. Außerdem erfolgt ein Vergleichsberechnung ob die alte oder die neue Hinzuverdienstregelung für Sie günstiger ist.
Sucheram 29.06.2017 | 12:24
Danke für die Antworten. Leider habe ich die Dame der DRV falsch verstanden und ich bekomme heute nur die individuelle Hinzuverdienstgrenze ab 1.7.17 nach dem ALTEN Recht ! - Die neue Software zur Berechnung der individuellen Jahreswerte läuft noch nicht. - Wann das der Fall sein wird konnte sie mir nicht sagen :-(
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