Hallo Hortensie,
die "Flexi-Rente" ist keine eigene Rentenart. Es ist eine "normale" vorzeitige Altersrente (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte. Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Dafür ist ein ganz normaler Rentenantrag zu stellen. Sie wird zur sog. Flexi-Rente, wenn Sie über den Rentenbeginn hinaus weiterarbeiten und aufgrund Ihres Hinzuverdienstes dann ein Teilrente erhalten (d.h. Sie der Hinzuverdienst liegt über 6.300 Euro im Kalenderjahr). Die Höhe der Teilrente ("Flexi-Rente") ergibt sich aus der Höhe des Hinzuverdienstes, der über 6.300 Euro im Kalenderjahr liegt.
Freundliche Grüße
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