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Experten-Antwort

Flexirente

von Tim30.05.2017 | 18:05
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2 Antworten

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Hallo, durch die Flexirente wurde im § 101 ein neuer Absatz 1a eingefügt. Richtig ? (früherer Rentenbeginn) Kann hier jemand die neue Regelung zum Rentenbeginn etwas erläutern?? Was ich zum Beispiel nicht verstehe: Wenn das Krankengeld endet (Aussteuerung) gibt es doch eigentlich dann Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung oder ?? Ist das noch so oder würde jetzt sofort die Rente greifen?? Danke!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zeitlich befristete Erwerbsminderungsrenten können grundsätzlich erst mit dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen. In der Vergangenheit hat diese Regelung in Einzelfällen zu einer Sicherungslücke geführt, wenn der Sozialleistungsbezug vor diesem in der Zukunft liegenden Rentenbeginn geendet hat.

Der Rentenversicherungsträger prüft daher vor Bewilligung einer zeitlich befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen, ob bei einem in der Zukunft liegenden Rentenbeginn eine Sicherungslücke entsteht. Endet der Krankengeldanspruch vor diesem Rentenbeginn oder entfällt die Zahlung des Arbeitslosengeldes bis zum Rentenbeginn wegen der Feststellung der vollen Erwerbsminderung, kann die zeitlich befristete Rente ausnahmsweise vor dem siebten Monat nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung beginnen.

Die Rente beginnt dann am Folgetag nach Wegfall des Krankengeldes oder am Folgetag nach Einstellung des Arbeitslosengeldes.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung kann daher nach Feststellung der vollen Erwerbsminderung nicht mehr entstehen, da die Erwerbsminderungsrente mit Wegfall des Krankengeldes gezahlt wird und der Anspruch auf Arbeitslosengeld damit entfällt.

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1 Antworten

W*lfgangam 30.05.2017 | 21:06
Hallo Tim, der 1a sichert doch nur den sofortigen Rentenbeginn bei KG/ALG, wenn die eigentliche 6-Monatsfrist für den Beginn der befristeten Rente noch nicht erreicht ist. Beispiel: KG oder ALG läuft grad mal 2 Monate. Die (befristete) EM wird sofort festgestellt - Rente konnte aber bisher erst 6 nach EM-Feststellung gezahlt werden. Da KG/ALG sofort einzustellen ist, hätten Sie eine Einkommenslücke von 4 Monaten, bis dann endlich die Rentenzahlung beginnen kann. Der 1a sorgt dafür, dass in diesen Fällen nicht die 6-Monatsfrist für die erste Rentenzahlung greift, sondern sofort mit der Rentenzahlung taggenau begonnen wird. Ein möglicher ALG-Anspruch nach Aussteuerung ist davon unabhängig zu sehen - ist die EM-Rente schneller da, als erwartet, ist auch diese 'Folgeleistung' nicht mehr möglich. Gruß w.
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