Guten Morgen, Ginamia,
die einmal bewilligte Altersrente wegen Schwerbehinderung bleibt, egal in welcher Teilrentenhöhe, immer eine Altersrente wegen Schwerbehinderung.
D.h., dass sich die entsprechenden Abschläge bei einer Änderung der Teilrente an der Altersgrenze für die Altersrente wegen Schwerbehinderung orientieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung